E 11.4
        
                
                Handhobelmaschine
                    
                
                    
                
                - Benutzer muss mindestens 18 Jahre alt und gründlich unterwiesen sein.
 
                - Bei einer Nennleistung von mehr als 1.200 Watt dürfen Lehrlinge
 
                
                - nach 18 Monaten Ausbildung (mit Gefahrenunterweisung in der Berufsschule: nach 12 Monaten),
 
                - unter Aufsicht
 
                
                an der Handhobelmaschine arbeiten.
                - Auf sichere Werkstückauflage achten.
 
                - Sicheren Standplatz einnehmen.
 
                - Bei stationärem Einsatz Anschlag- und Werkzeugverdeckung anwenden.
 
                
                 
                    
                
                - Verstopfung der Späneauswurföffnung erst nach Stillstand beheben, vorher Netzstecker ziehen.
 
                - Gehörschutz und ggf. Schutzbrille tragen.
 
                
                
                 
                 
                Heißluftfön
                    
                    
                
                - Auf Verbrennungsgefahr achten.
 
                - Zu große Erhitzung von Kunststoffen kann gesundheitsschädigende Dämpfe freisetzen (Temperaturkontrolle erforderlich, Atemschutz vorsehen).
 
                
                 
                    
                 
                Schrauber
                    
                    
                
                - Auf tragfähigen Untergrund achten.
 
                - Sicheren Stand wählen.
 
                - Einwandfrei passende Schraubeinsätze verwenden.
 
                - Zum Schraubenansetzen Magnethalter verwenden.
 
                - Auf die richtige Handhaltung achten.
 
                
                 
                    
                 
        
                
        
                
        
        
                
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