E 11.5
        
                
                Stichsäge
                    
                    
                
                - Bei einer Nennleistung von mehr als 1.200 Watt dürfen Lehrlinge
 
                
                - nach 18 Monaten Ausbildung (mit Gefahrenunterweisung in der Berufsschule; nach 12 Monaten)
 
                - unter Aufsicht
 
                
                an der Stichsäge arbeiten.
                - Werkstück sicher auflegen/ggf. fixieren.
 
                - Nicht mit laufendem Sägeblatt ablegen.
 
                - Hände flach, Finger geschlossen.
 
                - Stichsäge möglichst mit beiden Händen führen.
 
                - Maschine ansetzen, dann einschalten.
 
                
                 
                    
                
                - Verletzungsgefahr durch Sägeblatt unter Werkstück beachten.
 
                - Anschlusskabel nicht in den Schnittbereich bringen.
 
                - Ansetzpunkte für Innenschnitte durch Bohrungen herstellen.
 
                - Sägeblatt dem Material entsprechend auswählen und die Sägeblattlänge dem zu bearbeitenden Werkstück anpassen.
 
                
                
                 
                 
                Rührwerkzeug
                    
                
                    
                
                - Vor dem Einschalten kontrollieren, ob der Rührstab und der Quirl korrekt befestigt sind.
 
                - Den Quirl erst dann aus dem Rührgut heben, nachdem der Motor völlig zum Stillstand gekommen ist. Beim Herausnehmen bei laufendem Rührwerk wird Material verspritzt.
 
                - Zum Schutz der Augen gegen Flüssigkeitsspritzer immer eine Schutzbrille tragen.
 
                - Flüssigkeitsspritzer auf Kleidung und Haut sind sofort zu entfernen.
 
                
                 
                    
                 
                    
        
                
        
                
        
        
                
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