Handmaschinen

Bohrmaschine

  • Bei der Bearbeitung von sprödem Material und bei Arbeiten über Kopf: Schutzbrille benutzen.
  • Der Bohrer muss scharf sein.
  • Das Bohrfutter darf nicht geölt, sondern muss ausgeblasen werden.
  • Die Maschine immer mit Handgriff führen.
  • Kleine Werkstücke nur verdrehsicher eingespannt bohren.
  • Große Werkstücke sicher auflegen und gegen Kippen/Verdrehen sichern.
  • Bohrer auf zu bearbeitendes Material abstimmen (z. B. Stein-, Holz-, Metallbohrer).

Bohrhammer/Abbruchhammer

  • Rutschkupplung.
  • Bei großem Bohrdurchmesser zweiten Haltegriff verwenden.
  • Schutzhelm, Schutzbrille, Handschuhe, Gehörschutz, Sicherheitsschuhe tragen.
  • Max. Bohrdurchmesser entsprechend der Betriebsanleitung nicht überschreiten.
  • Gerät erzeugt Vibrationen, Arbeitszeit und Grenzwerte sind nach Verordnung, mit der der Schutz der Arbeitnehmer vor Gefährdung durch Lärm und Vibrationen erlassen wurde (VOLV), zu beachten.
  • Benutzer muss mindestens 18 Jahre alt, in guter körperlicher Verfassung und unterwiesen sein.
  • Vorsicht bei Abbruch von Beton, erhöhte Splittergefahr.
  • Bei Pressluftschläuchen auf fest sitzende Kupplungen und Verbindungen achten.
  • Schwingungsdämpfung des Handgriffs vermeidet Durchblutungsstörung, schont Gelenke.
  • Bei Stemmarbeiten ggf. vibrationsdämpfende Handschuhe verwenden

Trenn-/Winkelschleifer

  • Benutzer muss mindestens 18 Jahre alt und gründlich unterwiesen sein.
  • Bei einer Nennleistung von mehr als 1.200 Watt dürfen Lehrlinge
    • nach 18 Monaten Ausbildung (mit Gefahrenunterweisung in der Berufsschule: nach 12 Monaten),
    • unter Aufsicht
    am Trenn-/Winkelschleifer arbeiten.
  • Nur Scheiben entsprechend der Bedienungsanleitung verwenden.
    • Scheiben müssen zugelassen sein;
    • zulässige Umfangsgeschwindigkeit und
    • zulässigen Scheibendurchmesser beachten.
  • Keine beschädigten Scheiben verwenden.
  • Probelauf nach Wechsel des Schleifmittels.
  • Schutzhaube muss vollständig sein und fest sitzen.
  • Beim Schleifen immer Schutzbrille und Gehörschutz tragen.
  • Gehörschutz auch für Umstehende erforderlich.
  • Niemals Asbestzement schneiden (Asbestose, Karzinome).
  • Gerät beim Trennen nicht verkanten.
  • Funkenflug bis 10,0 m im Umkreis beachten (Mitarbeiter, brennbare Stoffe).

Handkreissäge

  • Benutzer muss mindestens 18 Jahre alt und gründlich unterwiesen sein.
  • Bei einer Nennleistung von mehr als 1.200 Watt dürfen Lehrlinge
    • nach 18 Monaten Ausbildung (mit Gefahrenunterweisung in der Berufsschule: nach 12 Monaten),
    • unter Aufsicht
    • an der Handkreissäge arbeiten.
  • Die Schnitttiefe jeweils auf die Holzdicke einstellen.
  • Schutzhaube muss leichtgängig sein und sich selbsttätig sicher schließen.
  • Einstellschraube nachziehen.
  • Nur scharfe Sägeblätter verwenden.
  • Gehörschutz tragen (auch für Umstehende erforderlich).

Kettensäge

  • Benutzer muss mindestens 18 Jahre alt und in guter körperlicher Verfassung sein.
  • Bei einer Nennleistung von mehr als 1.200 Watt dürfen Lehrlinge
    • nach 18 Monaten Ausbildung (mit Gefahrenunterweisung in der Berufsschule: nach 12 Monaten),
    • unter Aufsicht
    an der Kettensäge arbeiten.

    Diese Ausnahme für Lehrlinge gilt nur für Kettensägen mit Antivibrationsgriffen und bei Verwendung von Antivibrationshandschuhen.
  • Besondere Erfahrung und Unterweisung ist erforderlich.
  • Helm, Gehörschutz, Gesichtsschutz, Handschuhe, Sicherheitsschuhe und
  • eng anliegende Kleidung mit Schnittschutzeinlagen im Beinbereich tragen.
  • Zum Vermeiden des Rückschlags Kettensägen mit Sicherheitsschiene und spandickenbegrenzender Kette verwenden.
  • Auf scharfe Sägezähne achten.
  • Kette darf nicht zu locker sitzen.
  • Beim Starten Säge fest auflegen.
  • Auf sicheren Stand achten.
  • Funktion des Not-Ausschalters überprüfen.
  • Im Leerlauf darf sich die Kette nicht mitdrehen.
  • Nach Gebrauch Säge sofort abstellen.
  • Schwingungsdämpfung des Handgriffes sinnvoll, sonst Durchblutungsstörung der Finger möglich.

Bolzensetzgerät

  • Nur Geräte mit Prüfzeichen verwenden.
  • Mindestalter des Benutzers 18 Jahre. Es ist eine besondere Unterweisung erforderlich (§ 29 Arbeitsmittel-VO).
  • Bolzensetzerhelm mit Schutzschirm, Schutzbrille und Gehörschutz tragen.
  • Darauf achten, dass sich keine Personen in der Umgebung aufhalten (Quer- und Durchschläger).
  • Schutzteller fest an die Oberfläche andrücken, Vorsicht an Ecken und Kanten.
  • Munition und Schussapparat immer verschlossen aufbewahren.
  • Alle zwei Jahre vom Hersteller prüfen lassen.

Nagler

  • Mindestalter des Benutzers 18 Jahre.
  • Den auf dem Gerät vermerkten „max.“ Betriebsdruck nicht überschreiten.
  • Vor dem Anschließen des Gerätes an eine Druckleitung Magazin entleeren.
  • Bei druckluftbetriebenen Geräten Druckminderer mit Sicherheitsventil verwenden.
  • Nur Druckluft – keinesfalls Sauerstoff – als Energiequelle benutzen.
  • Bei der Verwendung von Schnellkupplungen darauf achten, dass die Kupplung am Druckschlauch fest montiert ist.
  • Gehörschutz und ggf. Schutzbrille tragen.
  • Nach beendeter Arbeit Gerät vom Netz trennen und Magazin entleeren.
  • Auf einwandfreie Beweglichkeit der Freischusssicherung oder des Sicherheitskontaktauslösers achten.
  • „Tacker-Geräte“ nicht mit gezogenem Abzugbügel transportieren.
  • Geräte so ablegen, dass nicht durch Anstoßen oder Hängenbleiben die Freischusssicherung auslöst. Finger vom Abzugbügel nehmen.
  • Beim Füllen des Magazins Gerät nicht auf sich selbst oder andere richten.
  • Beim Nageln immer seitlich vom Gerät stehen – Rückschlaggefahr.
  • Bei Störungen Gerät abkuppeln, Magazin entleeren und dann erst Fehler suchen.

Handbetriebene Schlagscheren, Platten- und Steinbrecher

  • Maschinen sicher und leicht zugänglich aufstellen.
  • Bei der Aufstellung von Hebelscheren auf eventuelle Quetsch- und Scherstellen, auch während des Schneidvorganges, achten.
  • Hochgestellte Hebel in Ruhestellung und gegen unbeabsichtigtes Herabfallen sichern.
  • Werkstück durch Niederhalter gegen Hochkanten sichern.
  • Arbeitsplatz von Abfällen freihalten.

Handhobelmaschine

  • Benutzer muss mindestens 18 Jahre alt und gründlich unterwiesen sein.
  • Bei einer Nennleistung von mehr als 1.200 Watt dürfen Lehrlinge
    • nach 18 Monaten Ausbildung (mit Gefahrenunterweisung in der Berufsschule: nach 12 Monaten),
    • unter Aufsicht
    an der Handhobelmaschine arbeiten.
  • Auf sichere Werkstückauflage achten.
  • Sicheren Standplatz einnehmen.
  • Bei stationärem Einsatz Anschlag- und Werkzeugverdeckung anwenden.
  • Verstopfung der Späneauswurföffnung erst nach Stillstand beheben, vorher Netzstecker ziehen.
  • Gehörschutz und ggf. Schutzbrille tragen.

Heißluftfön

  • Auf Verbrennungsgefahr achten.
  • Zu große Erhitzung von Kunststoffen kann gesundheitsschädigende Dämpfe freisetzen (Temperaturkontrolle erforderlich, Atemschutz vorsehen).

Schrauber

  • Auf tragfähigen Untergrund achten.
  • Sicheren Stand wählen.
  • Einwandfrei passende Schraubeinsätze verwenden.
  • Zum Schraubenansetzen Magnethalter verwenden.
  • Auf die richtige Handhaltung achten.

Stichsäge

  • Bei einer Nennleistung von mehr als 1.200 Watt dürfen Lehrlinge
    • nach 18 Monaten Ausbildung (mit Gefahrenunterweisung in der Berufsschule; nach 12 Monaten)
    • unter Aufsicht
    an der Stichsäge arbeiten.
  • Werkstück sicher auflegen/ggf. fixieren.
  • Nicht mit laufendem Sägeblatt ablegen.
  • Hände flach, Finger geschlossen.
  • Stichsäge möglichst mit beiden Händen führen.
  • Maschine ansetzen, dann einschalten.
  • Verletzungsgefahr durch Sägeblatt unter Werkstück beachten.
  • Anschlusskabel nicht in den Schnittbereich bringen.
  • Ansetzpunkte für Innenschnitte durch Bohrungen herstellen.
  • Sägeblatt dem Material entsprechend auswählen und die Sägeblattlänge dem zu bearbeitenden Werkstück anpassen.

Rührwerkzeug

  • Vor dem Einschalten kontrollieren, ob der Rührstab und der Quirl korrekt befestigt sind.
  • Den Quirl erst dann aus dem Rührgut heben, nachdem der Motor völlig zum Stillstand gekommen ist. Beim Herausnehmen bei laufendem Rührwerk wird Material verspritzt.
  • Zum Schutz der Augen gegen Flüssigkeitsspritzer immer eine Schutzbrille tragen.
  • Flüssigkeitsspritzer auf Kleidung und Haut sind sofort zu entfernen.

 Vorschriften und Regeln

  • AM-VO (Arbeitsmittelverordnung)
  • BauV (Bauarbeiterschutzverordnung)
  • PSA-V (Verordnung Persönliche Schutzausrüstung)
  • Verordnung Lärm und Vibrationen (VOLV)
  • AUVA-Merkblatt M 044 Leitfaden für Maschineneinkäufer



PDF Ansicht


Copyright 2023 | Bundesinnung Bau | Wirtschaftskammer Österreich