Handwerkzeuge

Sicherheitshinweise

  • Eine große Zahl von Unfällen auf Baustellen passiert beim Arbeiten mit Handwerkzeugen.
  • Handwerkzeuge sicher ablegen – Abrutschen, Herabfallen vermeiden.
  • Folgende Sicherheitshinweise sind besonders zu beachten:
    • Nur einwandfreie Qualitätswerkzeuge verwenden.
    • Erforderliche Schutzausrüstung wie Brille und Handschuhe muss getragen werden.
    • Das Werkzeug niemals lose in der Bekleidungstasche tragen – Werkzeuggurt verwenden.
    • Spitze und scharfe Werkzeuge gesichert aufbewahren.
    • Beim Arbeiten mit Handwerkzeugen muss Ordnung gehalten werden.

Zimmermannshacke

  • Bei Transport und Lagerung Schneide abdecken.
  • Auf sicheren Stand achten.
  • Arbeitsbereich freihalten.
  • Der Stiel soll griffig geformt sein.
  • Angebrochene Stiele müssen ausgewechselt werden.
  • Der Griff ist öl- und fettfrei zu halten.
  • Nicht auf gehärteten Flächen schlagen (Splittergefahr).
  • Beim Ausholen/Zuschlagen auf mögliche Hindernisse/weitere Personen achten.

Hammer/Handschlegel

  • Der Stiel soll griffig geformt sein.
  • Ein loser Stiel ist festzukeilen.
  • Angebrochene Stiele müssen ausgewechselt werden.
  • Der Hammer ist öl- und fettfrei zu halten.
  • Nicht auf gehärtete Flächen schlagen (Splittergefahr).
  • Beim Ausholen/Zuschlagen auf mögliche Hindernisse/weitere Personen achten.

Meißel/Stemmeisen

  • Handschutz und Schutzbrille tragen.
  • Meißel ggf. mit Handschutz verwenden.
  • Grate am Meißelkopf müssen entfernt werden (Splittergefahr). „Hier darf kein Bart wachsen.“
  • Stemmeisen scharf halten, Griff muss fest sitzen.
  • Schneide beim Transport abdecken.

Schraubenzieher

  • Die Spitze des Schraubenziehers muss entsprechend der Breite und der Dicke genau in den Schraubenschlitz passen.
  • Bei Elektroarbeiten dürfen nur Isolierschraubenzieher mit Schaftisolierung und Sonderkennzeichnung benutzt werden.
  • Beim Andrücken in die Schrauben die Spitze vom Körper halten.
  • Schraubenzieher dürfen nicht als Meißel verwendet werden.

Schraubenschlüssel

  • Die Schlüsselweite muss zur Schraube passen.
  • Der Hebelarm darf nicht verlängert werden.
  • Schraubenschlüssel mit abgenutzten oder verbogenen Kanten sind auszusondern.
  • Zangen ersetzen keinen Schraubenschlüssel.

Stanleymesser/Pappmesser, Widiareißer

  • Klinge nach Gebrauch schützen bzw. zurückziehen und beim Transport abdecken.
  • Stumpfe Klinge wechseln bzw. nachbrechen.
  • Schnittführung am Körper vorbei bzw. vom Körper weg.
  • Schnitt-/Stichgefahr bei unvorsichtiger Handhabung.
  • Schaumstoffplatten nur mit Fuchsschwanzsäge schneiden.

Säge, Feile, Raspel

  • Säge, Feile, Raspel immer scharf halten.
  • Auf fest sitzenden Griff achten.
  • Werkstück fest einspannen oder rutschsicher auflegen.

Blechschere

  • Ausschließlich Blech schneiden; das Schneiden von Drähten und Gittern kann die Schneiden der Blechschere zerstören.
  • Schnittgefahr durch abrollende und abstehende Reste.
  • Quetschgefahr am Griffende.

Bitumengießkanne

  • Entsprechende Schutzbekleidung tragen (Körperschutz, Handschutz, Fußschutz).
Achtung:
  • Verbrennungsgefahr.
  • Spritzgefahr durch Wasser.

Nageleisen

  • Auf sicheren Stand achten.
  • Verletzungsgefahr bei unvorsichtigem Einsatz (Stichgefahr).
  • Gefühlvolle Kraftanwendung beim Entfernen alter, eingerosteter Nägel.

Lötkolben

  • Das Lötgerät vor Arbeitsaufnahme auf ordnungsgemäßen Zustand überprüfen, insbesondere
    • bei Elektro-Lötgeräten auf beschädigte Leitungen und Leitungseinführung,
    • bei flüssiggasbetriebenen Lötgeräten auf Schlauchanschluss und Ventildichtheit achten.
  • Sichere, nicht brennbare Unterlage verwenden. Arbeitsplatz von leicht brennbaren Stoffen freihalten.
  • Auch für kurzzeitige Arbeitsunterbrechungen sichere Geräteablagen benutzen.
  • Brandschutz sicherstellen, Verbrennungsgefahr an Brennerdüse und Werkstück beachten.
  • Weichlote nicht überhitzen.

Flämmer

  • Hohe Temperaturen beim Flämmen können Materialien in unmittelbarer Nähe in Brand bringen, deshalb:
    • alle brennbaren Materialien aus dem Gefahrenbereich bringen;
    • auch die Bereiche daneben, unterhalb und oberhalb müssen ständig kontrolliert werden. Auch nach Abschluss der Flämmarbeiten kann Schwelbrand entstehen.
    • Bei Flämmarbeiten sind geeignete Löschmittel bereitzustellen.
    • Während der Arbeit ist wiederholtes Kühlen und Befeuchten gefährdeter Bauteile mit Wasser notwendig.
    • Nach der Arbeit Umgebung gründlich auf Glimmstellen, Rauchbildung und Schwelgeruch kontrollieren.
  • Siehe Kap. B 11 Brandschutz und D 21 Explosionsschutz/VEXAT.

 Vorschriften und Regeln

  • AM-VO (Arbeitsmittelverordnung)
  • BauV (Bauarbeiterschutzverordnung)
  • PSA-V (Verordnung Persönliche Schutzausrüstung)
  • Verordnung Lärm und Vibrationen (VOLV)



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