Hubarbeitsbühnen

Allgemeines

  • Bei richtiger Verwendung sind fahrbare Hubarbeitsbühnen ein effizientes und flexibles Arbeitsmittel zur Durchführung von Arbeiten in der Höhe.
  • Die häufigsten Unfälle ereignen sich bei unsachgemäßer Verwendung durch:
    • Umkippen der Arbeitsbühne,
    • Kollision mit Fahrzeugen,
    • Kollision mit Kranen,
    • Absturz von Personen wegen des „Katapulteffekts“ bei Fahrbewegungen,
    • Einklemmen von Personen im Arbeitskorb.

Arten und Typen

  • Arten von Hubarbeitsbühnen:
    • Der Lastschwerpunkt im Arbeitskorb liegt immer innerhalb der Kippkanten wie bei Scheren- oder Stempelmastarbeitsbühnen.
    • Der Lastschwerpunkt im Arbeitskorb liegt außerhalb der Kippkanten wie bei Teleskopoder Gelenkteleskoparbeitsbühnen.
  • Typen von Hubarbeitsbühnen:
    • Senkrechthebebühnen,
    • Ausleger-Schwenkarmbühnen,
    • LKW- und Anhängerbühnen.

Auswahlkriterien für Hubarbeitsbühnen

  • Die richtige Auswahl der geeigneten Hubarbeitsbühne und die bestimmungsgemäße Verwendung sind Voraussetzung für eine sichere Arbeitsdurchführung. Grundlegende Informationen enthalten die Kennzeichnung und die Bedienungsanleitung. Spezielle Angaben zum Einsatz von Hubarbeitsbühnen sind in der Gefährdungsbeurteilung (Evaluierung) und der Betriebsanweisung festgelegt.
  • Maximale erforderliche Tragkraft:
    • Bediener, Mitfahrer und Material.
    • Keine Verwendung als Kran!
    • Lange Lasten (z. B. Latten) dürfen nur am Korb in einer vom Bühnenhersteller zugelassen Aufnahmeeinrichtung horizontal transportiert werden.
    • Großflächige Lasten (z. B. Fassadenplatten) erhöhen die Windangriffsfläche.
  • Einsatzort:
    • Innen- oder Außenbereich,
    • Antriebsart,
    • Platzangebot,
    • Beschaffenheit, Tragfähigkeit und Neigungen des Untergrunds,
    • erforderliche Arbeitshöhe (ca. Plattformhöhe + max. 1,80 m) und seitliche Reichweite,
    • Nähe von Freileitungen.
  • Art der Tätigkeiten:
    • Arbeiten an vertikalen, geneigten oder horizontalen Flächen,
    • Arbeiten unter Spannung,
    • Baumschnitt.

Aufstellung und Betrieb

  • Hubarbeitsbühnen sind entsprechend der Betriebsanleitung standsicher aufzustellen und zu bedienen. Das gilt besonders bei geneigten Untergründen.
  • Abstützungen und Lastverteilungen sind zu verwenden sowie Sicherheitsabstände zu Böschungen einzuhalten. Die Tragfähigkeit von Untergründen, Abdeckungen, Hohlböden und Einbauten ist zu berücksichtigen.
  • Solange sich Arbeitnehmer auf der Arbeitsplattform aufhalten, darf die Hubarbeitsbühne nicht verfahren werden, außer es handelt sich um Versetzfahrten.
  • Versetzfahrten mit angehobener Plattform sind nur auf horizontalem Untergrund bzw. bis zur maximal vom Hersteller angegebenen Neigung mit langsamer Fahrgeschwindigkeit (Kriechgang) zulässig.
  • Beim Verhaken der Arbeitsbühne (z. B. an Gebäudeteilen) besteht die Gefahr, beim plötzlichen Lösen aus dem Korb geschleudert zu werden.
  • Das Überfahren von Gegenständen kann das Herausschleudern von Personen aus dem Arbeitskorb bewirken (Katapulteffekt).
  • Auf unebenem Untergrund dürfen nur Hubarbeitsbühnen mit Pendelachse verfahren werden.
  • Bei Arbeiten über fließendem Verkehr ist das Lichtraumprofil immer freizuhalten. Zusätzliche Sicherheitsabstände zum Lichtraumprofil wegen Pendelbewegungen (z. B. durch Windkräfte, ...) und Notsituationen sind vorzusehen.
  • Die Verwendung als Kran zum Lastentransport ist nicht zulässig.
  • Aufstiegshilfen (z. B. Leitern, Bockgerüste, …) dürfen im Arbeitskorb nicht verwendet werden. Das Besteigen des Seitenschutzes und das Montieren von Aufbauten (z. B. Schutzdach, seitlicher Witterungsschutz, …) ist untersagt.
  • Bei Tätigkeiten in der Nähe von Freileitungen besteht die Gefahr eines Stromüberschlags. Vor Arbeitsbeginn ist das zuständige EVU zu kontaktieren, um Maßnahmen wie z. B. Abschaltung oder Isolierung der Freileitung festzulegen.
  • Wird die vom Hersteller angegebene maximale Windgeschwindigkeit auf Höhe des Arbeitskorb überschritten oder auch bei Gewitter, Starkregen, Hagel und Nebel bzw. unzureichenden Sichtverhältnissen, ist der Hubarbeitsbühneneinsatz zu unterbrechen.
  • Vor und beim Betrieb ist auf einwandfreien Zustand und Wirksamkeit der Sicherheitseinrichtungen zu achten. Die Manipulation von Sicherheitseinrichtungen (z. B. Überlastsicherung, Stellungsüberwachung,…) ist strengstens verboten.

Anforderungen an Bediener

  • Der Bediener muss mind. 18 Jahre alt, verlässlich sowie körperlich und geistig geeignet sein.
  • Der Bediener hat sich mit der Arbeitsbühne vertraut zu machen und muss die Bedienungsanleitung gelesen und verstanden haben.
  • Die Herstellerangaben, die Betriebsanweisung und die aufgrund der Evaluierung festgelegten Maßnahmen sind vom Bediener einzuhalten.
  • Der Bediener muss über Gefahren bei der Bedienung und über die mit seiner Arbeit verbundenen Gefährdungen und Schutzmaßnahmen unterwiesen sein.
  • Der Bediener muss vor der täglichen Benutzung eine Sicht- und Funktionsprüfung durchführen.
  • Eine Schulung zur Bedienung von fahrbaren Hubarbeitsbühnen in einer Ausbildungseinrichtung ist zu empfehlen.

Umgang mit Notsituationen

  • Vor dem Einsatz von Arbeitsbühnen ist ein situationsabhängiges Notfallkonzept zu erstellen. Darin sind
    • die Kommunikation mit dem Bediener im Korb;
    • die Bedienung vom unteren Steuerstand;
    • der Notablass;
    • das Verhalten bei einem Freileitungsunfall;
    • die Rettung von Personen im gehobenen Korb;
    • die Rettung von Personen, die im Auffanggurt hängen;
    • Erste-Hilfe:
      – für verletzte oder erkrankte Personen,
      – für Personen mit Hängetrauma
    zu klären und die entsprechenden Maßnahmen festzulegen.

Persönliche Schutzausrüstung

  • Die Sicherung im Arbeitskorb mit persönlicher Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA) ist verpflichtend, wenn sie durch den Hersteller in der Bedienungsanleitung oder durch den Arbeitgeber in der Gefährdungsbeurteilung (Evaluierung) vorgeschrieben wird.
  • Sicherheitsschuhe.
  • Helm mit Kinnriemen für Höhenarbeit.
  • Auffanggurt.
  • Höhensicherungsgerät:
    • Gesamtlänge max. 1,8 m,
    • Ausziehrichtung von unten nach oben,
    • kantengeprüft,
    • Stahlkarabiner,
    • Befestigung an Anschlagpunkten laut Bedienungsanleitung.
  • Die durch Arbeitsvorgänge eventuell erforderliche PSA (z. B. Schutzbrille, …).

 Weitere Hinweise

  • AUVA-Information Auswahl der geeigneten Hubarbeitsbühne
  • AUVA-Information Sicherer Umgang mit Ausleger-Schwenkarmbühnen
  • AUVA-Information Sicherer Umgang mit Senkrechthebebühnen
  • AUVA-Information Sicherer Umgang mit LKW-Bühnen
  • AUVA-Information Die richtige persönliche Schutzausrüstung
  • AUVA-Information Notfallkonzept für Hubarbeitsbühnen
  • www.bauforumplus.eu

 Vorschriften und Regeln

  • ASchG (ArbeitnehmerInnenschutzgesetz)
  • AM-VO (Arbeitsmittelverordnung)
  • BauV (Bauarbeiterschutzverordnung)
  • BauKG (Bauarbeitenkoordinationsgesetz)
  • AUVA Merkblatt M 820 Fahrbare Hubarbeitsbühnen



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