Baumaschinen Allgemeines

Anforderungen an den Fahrer

  • Ausbildung und Erfahrung zum Führen der Geräte sind notwendig.
  • Körperlich und geistig geeignet verlässlich und besonders unterwiesen.
  • Mindestens 18 Jahre alt.
  • Vibrationsbelastung gemäß Herstellerangaben klären und Einsatzbedingungen beachten.
  • Durch Fahrweise und Wahl der Geschwindigkeit Vibrationen reduzieren.
  • Gegebenenfalls Einsatzzeiten entsprechend der Belastung begrenzen.
  • Er muss vom Arbeitgeber zum Führen der Erdbaumaschine bestimmt sein (betriebliche Fahrererlaubnis, Ausweisformular von AUVA beziehen).
  • Der Fahrer muss die Betriebsanleitung und die Sicherheitsvorschriften kennen.

Betrieb

  • Vor der Inbetriebnahme den betriebssicheren Zustand überprüfen.
  • Nur solche Arbeiten ausführen, für die die Maschine bestimmungsgemäß vorgesehen ist.
  • Zum Erreichen und Verlassen des Fahrerplatzes sind die vorgesehenen Aufstiege und Zugänge zu benutzen.
  • Beim Auf- und Abstieg über die Ketten besteht Abrutschgefahr.
  • Auftrittsflächen und Zugänge in trittsicherem Zustand erhalten.
  • Vor Beginn von Aushubarbeiten Art und Lage von Ver- und Entsorgungsleitungen oder sonstigen Einbauten feststellen.
  • Leitungsverlauf markieren.
  • Die Fahrgeschwindigkeit ist auf die Fahrbahnverhältnisse (Unebenheiten, Eis, Schnee, Nässe) abzustimmen.
  • Die Mitfahrt auf der Maschine oder der Arbeitseinrichtung ist unzulässig.
    Ausnahme: Geeignete und hiefür ausgerüstete Mitfahrgelegenheiten sind vorhanden.
  • Die Teilnahme am Straßenverkehr unterliegt besonderen Bestimmungen (Zulassung/Führerschein).
  • Gehörschutz benutzen, wenn der Beurteilungspegel mehr als 85 dB (A) beträgt.

Gefahrenbereich

  • Nicht im Fahr- oder Schwenkbereich (Gefahrenbereich) aufhalten.
  • Niemals unter die angehobene Arbeitseinrichtung (Ausleger, Schaufel usw.) oder die gehobene Last treten.
  • Zur Vermeidung von Quetschgefahren Sicherheitsabstand von mindestens 50 cm zwischen sich bewegenden Maschinen und festen Teilen der Umgebung einhalten.
  • Bei Unterschreitung des Mindestabstandes Gefahrenbereich absperren.
  • Ist die Sicht des Fahrers eingeschränkt, Einweiser einsetzen – Warnkleidung nicht vergessen, jedenfalls bei Straßen-, Eisenbahn-, Kranbetrieb und als ständiger Einweiser.
  • Vorgeschriebene Handzeichen anwenden (siehe Kap. E 3.3).
  • Aufenthalt des Einweisers im Sichtbereich des Fahrers, aber außerhalb des Gefahrenbereiches.
  • Der rückwärtige Fahrbereich kann auch mit Rückschauanlage (Fernsehkamera) überwacht werden.

Wartung und Reparatur

  • Fachkundigenprüfungen vor der ersten Inbetriebnahme und nach Bedarf, mindestens jedoch einmal jährlich durchführen.
  • Vor Wartungs- und Reparaturarbeiten ist der Motor abzustellen.
  • Batterie abklemmen (zuerst Minuspol, beim Anschließen zuerst Pluspol).
  • Feststellbremse anziehen, eventuell Unterlegkeile einlegen.
  • Ladeschaufel oder Grabgefäß sind abzusetzen.
  • Hochgestellte Geräteteile mechanisch abstützen (Abstützböcke, Manschette an Kolbenstange).
  • Bei knickgelenkten Maschinen ist das Knickgelenk mechanisch festzulegen.
  • Das hochgestellte Gerät muss durch Abstützungen mechanisch gesichert werden.
  • Arbeitsgruben sind abzusichern.
  • Fußböden in Werkstätten sind rutschsicher und sauber zu halten.
  • Altöl sammeln und entsorgen.
  • Bei Verwendung von Lösungs- oder Reinigungsmitteln (Nitro, Tetra, Benzin o. Ä.) auf ausreichende Belüftung achten; kein offenes Feuer verwenden, Zündquellen vermeiden.
  • Nur passendes und einwandfreies Werkzeug verwenden.
  • Schutzausrüstungen (Helm, Sicherheitsschuhe, Brille, Gehörschutz) tragen.
  • Ordnung halten.

Sicherheitsabstand

  • Fährt das Gerät in Längsrichtung über dem verbauten Graben, ist der Verbau entsprechend zu bemessen.
  • Sicherheitsabstand zu verbauten Grabenkanten einhalten.
  • Von Böschungs- und Baugrubenrändern weit genug entfernt bleiben.
  • Sicherheitsabstand zu elektrischen Freileitungen einhalten, bei unbekannter Nennspannung mindestens 4,0 m. (siehe Kap. D 18 Arbeiten im Freileitungsbereich)
  • Mit Kettengeräten nicht parallel zur Böschungskante arbeiten, Kipp- und Absturzgefahr.

Betriebsende

  • Bei längeren Arbeitspausen ist der Motor stillzusetzen.
  • Die Maschine ist auf tragfähigem Untergrund abzustellen.
  • Die Arbeitseinrichtung ist abzusetzen.
  • Bremsen und eventuell Unterlegkeile sind einzulegen
  • Zündschlüssel abziehen.
  • Das Fahrerhaus abschließen.
  • Möglichkeit eines raschen Gewässeranstiegs bedenken (Kraftwerksbetreiber oder Gewitterwarndienst kontaktieren).
  • Bei Arbeiten in Gewässern oder Überschwemmungsgebieten Gerät bei längeren Arbeitspausen, bei Schichtende aus dem Gefahrenbereich bringen.

Transport

  • Einwandfreie Transportmittel (Abschleppseile, -stangen, Tieflader, Auffahrtsrampen) sind zu verwenden.
  • Der Transportweg (Brücken, Durchlässe) ist wegen Tragfähigkeit bzw. Lichtraumprofil vorher zu erkunden.
  • Auf die zulässigen Achslasten StVO (Straßenverkehrsordnung) achten.

Bagger im Hebezeugeinsatz

  • Hydraulikbagger müssen Überlastwarneinrichtungen haben und ggf. mit Schlauchbruchsicherungen ausgerüstet sein.
  • Überlastwarneinrichtungen in Betrieb nehmen.
  • Zugelassene Anschlagpunkte (z. B. Schweißhaken) benutzen.
  • Last nicht über Personen hinwegführen.
  • Angeschlagene Lasten ggf. mit Leitseilen führen.
  • Begleitpersonen zum Führen der Last und Anschläger müssen sich im Sichtbereich des Baggerführers aufhalten.
  • Vor der Verwendung zu Hebearbeiten: Der Baggerfahrer prüft alle Sicherheitseinrichtungen (Bremsen, Not-Endhalteinrichtungen, Warneinrichtungen).

Lader/Planiergeräte

Schutzmaßnahmen
  • Bei Geräten mit einer Antriebsleistung von mehr als 15 kW ist ein normgerechter Überrollschutz und die Ausstattung der Sitzplätze mit Sicherheitsgurten erforderlich.
  • Die vorhandenen Sicherheitsgurte sind anzulegen.
Beim Einsatz
  • Vor dem Rückwärtsfahren überzeugen, dass sich keine Personen im Gefahrenbereich aufhalten, Spiegel einstellen.
  • Beim Verfahren von Ladegeräten die Arbeitseinrichtung nahe über dem Boden halten.
  • Ausrüstung erst kurz vor dem zu beladenden Fahrzeug heben.
  • Ebene Oberflächen müssen nicht gleichmäßig tragfähig sein. Unter der Oberfläche können sich Hohlräume oder größere Steine befinden.
  • Lehmige Böden werden bei Nässe rutschig.
  • Vibration kann die Gefahr des seitlichen Abrutschens erhöhen.
  • Starke Lenkeinschläge an Böschungskanten erhöhen die Kippgefahr.
  • Am Hang die Last immer bergseitig führen.
  • Bei Fahrten im öffentlichen Verkehrsbereich Schneiden/Zähne der Arbeitsausrüstung abdecken.
  • An Kippstellen besteht Absturzgefahr, ggf. durch Anfahrschwellen sichern.
  • Werden Lader als Abbaugeräte vor einer Abbauwand eingesetzt, darf die Wandhöhe die Reichhöhe des Gerätes um nicht mehr als 1,0 m überschreiten.
  • Bei knickgelenkten Maschinen
    • besteht in geknicktem Zustand erhöhte Umsturzgefahr,
    • ist das Knickgelenk bei Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten festzulegen.

Kurbelstart

Vor dem Start
  • Betriebsanleitung des Motorherstellers beachten.
  • Geeignete Motorenöle entsprechend der Betriebsanleitung und Außentemperatur verwenden.
  • Nur die zum Motor passende Andrehkurbel – möglichst Sicherheitskurbel – verwenden.
  • Keine beschädigten Kurbeln benutzen (z. B. fehlende Griffhülse).
  • Führungshülse auf guten Zustand prüfen. Gleitbereich zwischen Hülse
  • Vor dem Starten den Motor, wenn möglich, von der anzutreibenden Maschine trennen (auskuppeln).
Starten
  • Motor bei eingeschalteter Dekompression in Drehrichtung (Pfeil) freidrehen (mindestens zehn Kurbeldrehungen).
  • Die Kurbel so einstecken, dass der Widerstand möglichst beim Hochziehen auftritt.
  • Durch langsames Drehen den Kompressionswiderstand suchen.
  • Bei kleineren Motoren einhändig ankurbeln. Mit der anderen Hand, wenn möglich, an der Maschine abstützen.
  • Bei größeren Motoren beidhändig ankurbeln.
  • Dekompression einschalten bzw. automatische Dekompression in Startstellung bringen. Startfüllungsknopf ziehen (falls vorhanden).
  • Drehzahlverstellhebel nach Herstellerangaben positionieren bzw. in mittlere Stellung bringen.
  • Kaltstart – Mehrmengeneinstellung (falls vorhanden) betätigen.
  • Festen Standplatz wählen (an dem Gerät abstützen).
  • Handgriff der Kurbel fest umfassen – nicht loslassen.
  • Kurbel erst langsam und dann mit zunehmender Geschwindigkeit kräftig drehen, bis der Motor startet.
  • Kurbel aus Führungshülse ziehen und in die vorgesehene Halterung auf der Maschine einlegen.
Starthilfe
  • Bei der Verwendung von Starthilfe-Sprays (ätherhaltige Starthilfsmittel) besteht infolge Frühzündung eine akute Gefahr des Kurbelrückschlags.
  • Hinweise des Herstellers beachten.
  • Nur eine funktionsfähige Sicherheitsandrehkurbel schützt vor schweren Handverletzungen.
Sicherheitsandrehkurbel
  • Moderne Maschinen sind mit Sicherheitsandrehkurbeln ausgerüstet. Ältere Maschinen sollten entsprechend nachgerüstet werden.
  • Nach dem Starten des Motors darf sich die Kurbel nicht mitdrehen, sondern muss sich leicht lösen lassen.

 Vibrationsbelastung

Baugeräte und Handmaschinen können Hand-Arm-Schwingungen oder Ganzkörperschwingungen verursachen. Herstellerangaben zur Vibrationsvermeidung und -verringerung beachten. Bei Bedarf Einsatzzeiten verringern und die Tätigkeit wechseln.


 Achtung

  • Prüfung von Maschinen und Geräten mindestens 1x jährlich. Sichtkontrolle bei Inbetriebnahme.
  • Schadhafte Geräte und Maschinen sofort außer Betrieb nehmen. Instandsetzung durch Fachkundigen veranlassen.
  • Bei Umrüst-, Wartungs- und Reparaturarbeiten sowie bei Werkzeugtausch Gerät vom Netz trennen, Antrieb ausschalten.

 Vorschriften und Regeln

  • AM-VO (Arbeitsmittelverordnung) 1. und 4. Abschnitt, § 23
  • BauV (Bauarbeiterschutzverordnung) § 5
  • AUVA-Merkblatt M 250 Erdbaumaschinen
  • StVO (Straßenverkehrsordnung)
  • Informationsblatt „Sichtfeld Erdbaumaschinen“
    www.bau.or.at/arbeitssicherheit



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