Arbeiten im Freileitungsbereich

Allgemeines

  • Freileitungen im Baustellenbereich können eine große Gefahr darstellen.
  • Beim Planen und Einrichten einer Baustelle muss deshalb elektrischen Freileitungen große Aufmerksamkeit gewidmet werden.
  • Besonders der Einsatz von Kranen, Baggern, Muldenkippern, Betonpumpen, Fahrgerüsten, Aluleitern usw. bedarf sorgfältiger Überlegungen und Absprachen mit dem Betreiber.
  • Notrufnummern und Netzbetreiber finden sich üblicherweise am Mast.
  • Notrufnummern zeitgerecht vor Beginn der Arbeiten erheben.

Vorbereitende Schutzmaßnahmen

  • Vor dem Einrichten der Baustelle klären, ob die Sicherheitsabstände zu Freileitungen laut nachstehender Tabelle eingehalten werden können.
  • Können die Sicherheitsabstände nicht eingehalten werden, muss mit dem zuständigen EVU bzw. dem Betreiber der Hochspannungsleitung Kontakt aufgenommen werden.
  • Dabei klären, ob die Freileitung
    • verlegt,
    • abgeschaltet,
    • umgeleitet (z. B. erdverlegtes Kabel) oder
    • mit einem Isoliermantel umwickelt
    • werden kann.
  • Wenn Gefahr besteht, die Freileitung mit Maschinen, Geräten oder Bauteilen zu berühren, sind Schutzmaßnahmen erforderlich, wie
    • Abschranken (z. B. Rundholzstangen und Pfosten),
    • Prallseile und Netze,
    • Schutzwände aus Holz oder Beton,
    • Dreh-, Höhen- oder Auslegerbegrenzungen an Maschinen,
    • fachkundige Aufsicht.

 Hinweis

Bei zeitgerechter Baustellenankündigung bietet das EVU (Elektroversorgungsunternehmen) kostenlose Isolierung für Niederspannungs-Freileitungen.

Elektrische Freileitungen im Dachbereich

  • Die Einhaltung der erforderlichen Schutzabstände muss gewährleistet sein oder
  • die Leitung wird im Einvernehmen mit dem Leitungsbetreiber freigestaltet, umgelegt oder abgedeckt.
  • Bei rechtzeitiger Kontaktaufnahme mit dem Elektroversorgungsunternehmen deckt dieses die Niederspannungsfreileitungen kostenlos ab.

Falls eine Freileitung berührt wird

  • Führerstand nicht verlassen:
    • Maschine durch Herausfahren, Herausschwenken oder Verstellen der Arbeitseinrichtung aus der Freileitung lösen.
    • Außenstehende warnen und auffordern, Abstand zu halten, keine leitenden Teile wie Geräte, Seile, Ketten usw. berühren.
  • Abschaltung durch den Netzbetreiber umgehend veranlassen.

Bei Hochspannungsunfällen

  • Herabhängende/freiliegende Leitungen „peitschen“ unter Energiefluss, Sicherheitsabstand 20 m.
  • Notrufnummern und Netzbetreiber finden sich üblicherweise am Mast.
  • Notruf veranlassen und Fachpersonal herbeirufen (Energieversorgungsunternehmen).
  • Eine Rettung des Verletzten ist nur durch Fachpersonal nach Abschalten des Stroms möglich.


 Vorschriften und Regeln

  • ESV (Elektroschutzverordnung)
  • ÖVE-EN 50110-1 Betrieb von elektrischen Anlagen
  • Aufkleber sind kostenlos bei der AUVA erhältlich.



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