Hubstapler

Allgemeines

  • Ausbildung und Erfahrung sind notwendig (Nachweis der Fachkenntnisse durch „Staplerschein“). Davon ausgenommen sind deichselgeführte Stapler.
  • Der Fahrer (mind. 18 Jahre) muss verlässlich sein, die Befähigung nachgewiesen haben und vom Arbeitgeber mit schriftlicher firmeninterner Fahrbewilligung beauftragt werden.
  • Bei Alkoholisierung, gefährlicher Fahrweise und wiederholten Verstößen des Lenkers gegen Vorschriften ist die Fahrbewilligung zu entziehen.
  • Die Betriebsanleitung muss bekannt sein und beachtet werden.
  • Beim Beladen Tragfähigkeitsdiagramm beachten.
  • Last möglichst dicht am Hubmast laden und auf beide Gabelzinken gleichmäßig verteilen. Gegebenenfalls Last gegen Verschieben sichern.
  • Hubstapler bei möglichst niedriger Stellung der Gabelzinken verfahren.
  • Bei Befahren von Steigungen und Gefälle Last bergseitig führen.
  • Insbesondere bei größeren Hubstaplern gibt es die Sichtfeldproblematik. Derzeitige mögliche Maßnahmen, um die Sichteinschränkung zu reduzieren:
    • technische Abschrankungen der Arbeitsstelle (wenn möglich);
    • Kamera-Monitor-System (KMS): Rückfahrkameras, Seitenkameras;
    • zusätzliche Personenerkennungssysteme (Ultraschall, lnfrarot, lmpulsradartechnologie);
    • Einweiser (auf Warnkleidung achten!).
  • Nur Personen mitnehmen, wenn Mitfahrersitze vorhanden sind und das Mitfahren erlaubt ist (Betriebsanleitung bzw. innerbetriebliche Regelungen beachten).
  • Hubstapler nur vom Fahrerplatz bedienen.
  • Hubstapler nur verlassen, wenn er gegen unbeabsichtigte Bewegung gesichert ist.
  • Beim Befahren von Ladebrücken auf deren ausreichende Tragfähigkeit und Breite achten. Ladebrücken gegen Verschieben sichern.
  • Nicht unter angehobener Last hindurchgehen bzw. aufhalten.
  • Hubstapler mindestens einmal jährlich durch einen Fachkundigen prüfen.
  • Die Ergebnisse der Prüfung sind in einem Prüfbefund festzuhalten (z. B. Prüfbuch). Der Prüfbefund muss enthalten:
    • Prüfdatum,
    • Name und Anschrift des Prüfers bzw. Bezeichnung der Prüfstelle,
    • Unterschrift des Prüfers,
    • Ergebnis der Prüfung,
    • Angaben über Prüfinhalte.
  • Fehlende Ausbildung, unsachgemäße Bedienung und unerlaubte Personenbeförderung haben oft schwere Unfälle zur Folge!

Wartung und Reparatur

  • Wartungs- und Reparaturarbeiten dürfen nur von fachkundigen Personen durchgeführt werden.
  • Die Bestimmungen der Betriebsanleitung sind zu beachten.
  • Stapler sind vor Beginn der Reparaturarbeiten gegen ungewollte Bewegungen zu sichern (Unterlegekeil bzw. Abstützen angehobener Teile).
  • Bei Wartungsarbeiten unter der hochgestellten Gabel ist diese abzustützen.

Einsatz mit Arbeitskorb

  • Ist der Arbeitskorb vom Hersteller nicht für die Verwendung mit dem Hubstapler vorgesehen, muss vor der erstmaligen Benutzung eine Abnahmeprüfung durch Ziviltechniker oder durch eine autorisierte technische Prüfstelle vorgenommen werden.
  • Die wiederkehrende Prüfung ist durch Ziviltechniker, technische Büros oder eine Prüfstelle mindestens einmal jährlich vorzunehmen.
  • Die Personen im Arbeitskorb müssen über 19 Jahre alt, geeignet und unterwiesen sein.
  • Der Arbeitskorb ist für max. zwei Personen vorgesehen, sofern vom Hersteller oder im Abnahmeprotokoll nicht anders festgelegt. Die im Abnahmebefund festgelegte höchstzulässige Hubhöhe darf nicht überschritten werden. Der Standplatz im Arbeitskorb darf nicht durch Behelfe erhöht werden.
  • Sind Personen im Arbeitskorb, ist das Fahren mit dem Stapler verboten. Versetzfahrten dürfen nur auf Weisung der Arbeitnehmer auf der Abeitsplattform und mit entsprechender Vorsicht ausgeführt werden. Der Fahrer darf den Stapler nicht verlassen.
  • Anheben des Arbeitskorbes nur bei gebremstem Stapler.
  • Hinausbeugen oder Verlassen des Arbeitskorbs im angehobenen Zustand ist verboten.

Deichselgeführte Stapler

  • Deichselgeführte Stapler sind Geh-Flurförderzeuge, die von Mitgängern über eine Deichsel bedient werden.
  • Mit einer Gabel, einer Plattform oder einem Lastträger werden die Lasten angehoben, um sie zu stapeln oder in Regale einzubringen.
  • Wer darf deichselgeführte Stapler bedienen? Nur mindestens 18 Jahre alte, körperlich und geistig geeignete Personen dürfen deichselgeführte Stapler führen.
  • Die Einschulung in die sichere Arbeitsweise ist notwendig.

Batterieladestation

  • Vor dem Laden
    • Fahrzeug richtig abstellen, einbremsen und Schlüssel abziehen;
    • Ladestecker bzw. Anschlussklemmen in folgender Reihenfolge anschließen:
      + Pole mit rotem Kabel verbinden,
      – Pole mit schwarzem Kabel verbinden;
    • Ladegerät einschalten;
    • Ladestrom kontrollieren.
  • Nach dem Laden
    • Ladegerät ausschalten und kontrollieren;
    • Ladestecker bzw. Anschlussklemmen abschließen (mit – Pol beginnen);
    • Batterie ausgasen lassen;
    • ggf. Stopfen zuschrauben und Batterie trocknen;
    • verschmutzte Pole mit klarem Wasser reinigen;
    • Batteriefach schließen.

 Hinweis

Verwenden Sie die Vorlage für die Fahrbewilligung, welche bei der AUVA zu beziehen ist. Für den Betrieb von Staplern ist eine schriftliche Betriebsanweisung notwendig.


 Vorschriften und Regeln

  • BauV (Bauarbeiterschutzverordnung) §§ 16, 139–141, 142, 143, 151
  • Informationsblatt „Sichtfeld Erdbaumaschinen“
    www.bau.or.at/arbeitssicherheit
  • AUVA-Merkblatt M 841.1 Stapler mit Fahrersitz
  • AUVA-Merkblatt M 841.2 Deichselgeführte Stapler
  • AUVA-Merkblatt M.plus 841.3 Ausbildung bei Staplern, Kranen und Kombinationsgeräten
  • AUVA-Merkblatt M 843 Ladebordwände
  • AUVA-Merkblatt M 844 LKW-Ladekrane
  • AUVA-Merkblatt M.plus 842 Sicherer Umgang mit Batterieladeanlagen für Flurförderzeuge



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