Umweltschutz

Allgemeines

  • Umweltschutz dient der Erhaltung der natürlichen Lebensgrundlage aller Lebewesen und einem funktionierenden Naturhaushalt.
  • Arbeitnehmerschutz und Umweltschutz haben unter anderem als gemeinsames Ziel, die Gesundheit der Menschen zu erhalten.
  • Umweltschutz am Bau ist sowohl bei der Planung als auch bei der Ausführung zu berücksichtigen, um den Einsatz schadstoffarmer Arbeitsstoffe sicherzustellen.

Schwerpunkte

Lärmbelästigung

  • So gering wie möglich halten.
  • Schutzmaßnahmen durchführen
    • am Entstehungsort,
    • auf den Übertragungswegen,
    • beim Empfänger (am Ohr).
  • Lärmminderung lässt sich an Motoren, Kompressoren, Druckluftwerkzeugen durchführen.

Abfälle und Reststoffe

  • Sind sachgemäß zu verwerten oder zu entsorgen.
  • Dazu gehört die getrennte Lagerung und Entsorgung von
    • Bauschutt, Holz, Metallen,
    • Farben, Lacken, Holzschutzmitteln,
    • Säuren (aus Batterien) und Laugen,
    • div. gefährlichen Arbeitsstoffen.
  • Abfälle möglichst in den ursprünglichen Behältern sammeln.

Lagerung

  • Wassergefährdende Stoffe und Substanzen nur so lagern, dass diese nicht in
    • Grundwässer,
    • Fließgewässer oder
    • Seen sowie ins
    • Erdreich
    gelangen können (z. B. Wannen unter Chemikalienbehältern).
  • Brennbare Flüssigkeiten und giftige Stoffe sind so zu lagern, dass keine umweltschädigenden Folgen auftreten.
  • Getrenntes Lagern von
    • entzündlichen und brandfördernden,
    • giftigen gefährlichen Arbeitsstoffen.

Luftreinhaltung

  • Staub durch Filter oder Wasserbenetzung an der Entstehungsquelle sammeln.
  • Das Verbrennen von Baustoffresten ist verboten.

Lärm

  • Lokale Lärmschutzbestimmungen beachten.

Boden

  • Hydraulikgeräte und Anlagen so warten und pflegen, dass sie ohne Ölverluste arbeiten.
  • Alternativ zum Mineralöl: biologisch abbaubare Hydraulikflüssigkeiten.

Lagerung

  • Brennbare Flüssigkeiten und giftige Stoffe sind so zu lagern, dass keine umweltschädigenden Folgen auftreten.
  • Getrenntes Lagern von
    • entzündlichen und brandfördernden Stoffen,
    • gefährlichen Arbeitsstoffen.
  • Auch Hochwassersicherheit bedenken.

Brandschutz

  • Löschwasser darf nicht in Oberflächengewässer abfließen können.

Bäume

  • Im Wurzelbereich den Boden nicht unnötig stark verdichten, da dies den Stoffkreislauf stört und die Wurzeln absterben.

Begriffe zum Umweltschutz

  • Abfall: Im Sinne des Abfallwirtschaftsgesetzes versteht man unter Abfall bewegliche Sachen,
    • deren sich der Eigentümer oder Inhaber entledigen will oder entledigt hat, oder
    • deren Erfassung und Behandlung als Abfall im öffentlichen Interesse geboten ist.
  • Abfallbehandlung: Gesamtheit aller Maßnahmen, die dazu dienen, Abfälle natürlichen oder künstlichen Stoffkreisläufen zuzuführen oder endgültig abzulagern, sowie jene Maßnahmen, die diese Prozesse ermöglichen oder erleichtern.
  • Abwasser: In Haushalten und in der Industrie verbrauchtes Wasser, das in der Kanalisation gesammelt und dann in eine Kläranlage geleitet wird, wo es mechanisch, chemisch und biologisch gereinigt wird.
  • Altlasten: Altlasten im Sinne des Altlastensanierungsgesetzes sind Altablagerungen und Altstandorte sowie durch diese kontaminierte Böden und Grundwasserkörper, von denen – nach den Ergebnissen einer Gefährdungsabschätzung – erhebliche Gefahren für die Gesundheit des Menschen oder die Umwelt ausgehen.
  • Altöl/Bilgenöl: Verbrauchtes bzw. verschmutztes Öl aus Motoren oder von industriellen Anlagen. Öl darf nicht in den Boden oder das Grundwasser gelangen. Bereits 1 Liter Öl kann 1 Million Liter Trinkwasser schädigen und ungenießbar machen. Altöl jedenfalls zur Sammelstelle bringen.
  • Biotop: Lebensraum für Tier- und Pflanzenarten, der gegen benachbarte Gebiete gut abgegrenzt ist.
  • Bodenschutz: Belastungen des Bodens mit Schadstoffen (z. B. Altöl, Streusalz, Chemikalien) sind zu vermeiden. Möglichst viel freie Bodenfläche erhalten, wobei auch die Erosion des Mutterbodens durch Wind und Wetter zu verhindern ist.
  • Dezibel: dB(A) ist eine physikalische Messgröße für den Geräuschpegel, die berücksichtigt, dass Geräusche mit tiefen oder sehr hohen Tonlagen durch den Menschen weniger laut empfunden werden als solche mittlerer Tonhöhe (Frequenz).
  • Dosis: Anteil eines Stoffes an der Gesamtmenge (Konzentration). Die Wirkung von Schadstoffen hängt von der Konzentration und von der Einwirkungsdauer ab.
  • Emission: Abgabe von Verunreinigungen an die Umwelt, z. B. von Anlagen, Kraftfahrzeugen oder Produkten (Gasen, Stäuben, Flüssigkeiten, Geräuschen, Strahlen, Wärme). Der Begriff wird vorwiegend im Zusammenhang mit Luftverschmutzung gebraucht.
  • Entsorgung: Verwertung oder Deponierung von Abfällen.
  • Gefährlicher Abfall: Abfall, dessen Behandlung besondere Umsicht und besondere Vorkehrungen im Hinblick auf die öffentlichen Interessen erfordert (ÖNORM S 2100, „Abfallverzeichnis“).
  • Immission: Einwirkungen von Luftverunreinigungen, Geräuschen, Erschütterungen, Strahlen, Wärme auf die Umwelt. Gemessen wird vor allem die Konzentration eines Schadstoffes in der Luft, bei Staub zudem die Menge, die sich auf einer bestimmten Fläche pro Tag niederschlägt.
  • Kontamination: Verschmutzung, Verseuchung einer vorher sauberen Umgebung durch Schadstoffe (z. B. Chemikalien oder Radioaktivität).
  • Ökologie: Lehre von den Zusammenhängen und Wechselwirkungen in der natürlichen Umwelt.
  • Recycling: Verwertung und Wiederverwertung von Abfällen (z. B. Metall, Altpapier, Altglas, Altreifen usw.).
  • Reststoffe: Entstehen bei fast allen Produktionsvorgängen oder beim Verbraucher. Erstes Ziel sollte sein, Reststoffe zu vermeiden: Ist das nicht möglich, ist eine Verwertung und erst dann eine Beseitigung vorzusehen.
  • Smog: Erhöhte Schadstoffbelastung der Luft über städtischen und industriellen Ballungsräumen. Werden die festgelegten Grenzwerte überschritten, gibt es Smogalarm gemäß Smogverordnung mit vorübergehenden Einschränkungen für Produktionsanlagen und Straßenverkehr.
  • Sondermüll: Abfälle, die entweder giftig, geruchsbelästigend oder gewässerschädigend sind und deshalb nicht mit dem normalen Hausmüll beseitigt werden können.
  • Störfall: Störung im Produktionsablauf, bei der die Sicherheit von Menschen oder der Umwelt gefährdet werden kann.
  • Umwelt: Die gesamte räumliche Umgebung, in der Menschen, Tiere und Pflanzen leben.

 Vorschriften und Regeln

  • AWG (Abfallwirtschaftsgesetz)
  • ANV (Abfallnachweisverordnung)
  • DVO (Deponieverordnung)
  • ALSAG (Altlastensanierungsgesetz)
  • AbfallverzVO (Abfallverzeichnisverordnung)
  • VerpackVO (Verpackungsverordnung)
  • Broschüre „Baurestmassen – Verwertung und Entsorgung“, www.bau.or.at/baurestmassen



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