Fertigteilmontage

Montageanweisung

  • Die Montageanweisung muss in Schriftform an der Montagestelle vorliegen.
  • Nur in einfachen Fällen kann auf die Schriftform verzichtet werden.
  • Wichtige sicherheitstechnische Angaben in der Montageanweisung:
    • Gewicht der Teile,
    • Lagerung der Teile,
    • Anschlagpunkte,
    • Anschlagmittel,
    • die einzuhaltende Transportlage,
    • zur Montage erforderliche Hilfskonstruktionen,
    • Reihenfolge der Montage und des Zusammenfügens der Bauelemente,
    • erforderliche Reichweite und Tragfähigkeit der einzusetzenden Hebezeuge,
    • Verkehrswege und Bereitstellungsflächen,
    • Herstellen von sicheren Arbeitsplätzen und Zugängen,
    • Maßnahmen gegen Absturz von Personen bei der Montage.

Arbeitsplätze

  • Einrichten von sicheren Arbeitsplätzen und Zugängen.
  • Die Montagearbeiten müssen von sicheren Arbeitsplätzen aus durchgeführt werden (z. B. Arbeitskörbe, Hubarbeitsbühnen).
  • Sicherung der Beschäftigten gegen Absturz (Seitenschutz, Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz).
  • Geeignete Lastaufnahmemittel und Anschlagpunkte festlegen.
  • Gewährleistung der Standsicherheit während der einzelnen Bauzustände.
  • Werkzeuge und Kleinmaterial in Behältern mitführen.
  • Werkzeug gegen Herabfallen sichern.
  • Der Gefahrenbereich unterhalb der Montagearbeiten darf nicht betreten werden: Absperrungen, Warnposten.
  • Nicht an übereinanderliegenden Stellen gleichzeitig arbeiten.
  • Koordination aller Maßnahmen mit den beteiligten Firmen.

Transport und Montage

    Transport zur Baustelle:
  • Beim Transport mit Fahrzeugen ist die Ladung fachkundig zu sichern (siehe Kap. D 23: Transport/Ladungssicherung).
  • Transport mit dem Kran zur Einbaustelle:
  • Hebezeuge mit geringer Hub- und Senkgeschwindigkeit verwenden.
  • Teile vor dem Einbau auf Mängel überprüfen, welche die Tragfähigkeit beeinträchtigen können, wie z. B.:
    • sichtbare Beschädigungen,
    • Verformungen,
    • Risse.
  • Beschädigte Teile aussondern.
  • Vorgesehene Anker (lt. Montageanweisung) und verwendetes Lastaufnahmemittel müssen aufeinander abgestimmt sein.
  • Durchführung der Montagearbeiten:
  • Gefahrenbereiche während der Montagearbeiten sind durch Abgrenzungen und deutlich sichtbare Zutrittsverbote abzusichern.
  • Während der Montagearbeiten wechselnde Stabilitätszustände berücksichtigen. Hilfskonstruktionen lt. Montagestatik festlegen.


  • Anschlagmittel vom eingebauten Bauteil erst lösen, wenn eine kraftschlüssige Verbindung mit den Auflagern besteht.
  • Bauteile mit Leitseilen führen, wenn Gefahren durch die pendelnde Last bestehen.
  • Sicherheitsabstände einhalten (z. B. zu Bahnanlagen, zu elektrischen Freileitungen u. a.)

Lagerung

  • Zwischenlagerung und Umstapeln von Teilen vermeiden.
  • Bei Zwischenlagerung Fertigteile standfest absetzen. Ggf. Lagergestelle verwenden.


 Vorschriften und Regeln

  • BauV (Bauarbeiterschutzverordnung) §§ 85 und 86
  • AUVA-Merkblatt M.plus 750 Sicherheit für Seile und Gurte gegen Absturz



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