Betonierarbeiten

Arbeitsplätze

  • Betonierarbeiten sind von einem standfesten, gesicherten Arbeitsplatz aus durchzuführen.
  • Der Arbeitsplatz muss rutschfest sein.
  • Der Arbeitsplatz muss den Arbeitnehmern genügend Bewegungsfreiheit geben.
  • Bei Arbeitshöhen über 2,0 m müssen Absturzsicherungen angebracht oder eine PSA-Absturzsicherung verwendet werden.

Verdichten

  • Beim Führen der Rüttelflasche nicht auf die Wandschalung treten, da dort keine Trittsicherheit gegeben ist.

Gesundheitsgefahren

  • Frischbeton wirkt reizend und kann zu Verätzungen der Haut führen.
  • Es können Allergien auftreten.
  • Durch Betonzusätze kann diese schädigende Wirkung noch verstärkt werden.

Schutzmaßnahmen

  • Hautkontakt mit Frischbeton vermeiden. Bei direktem Kontakt ist Frischbeton sofort abzuwaschen und ein Hautpflegemittel zu verwenden.
  • Mit Frischbeton durchtränkte Kleidung ist sofort zu wechseln.
  • Chromatarmen Zement verwenden.
  • Keinen alkalihaltigen Beschleuniger einsetzen.
  • Nach der Beendigung der Betonierarbeiten die Haut reinigen und mit Hautpflegemittel eincremen.

Betontransport

  • Beim Betonieren mit Betonkübel ist dessen Größe so zu wählen, dass die Tragfähigkeit des Kranes nicht überschritten wird.
  • Wichtig ist eine ausreichende Reichweite des Hebezeuges.
  • Schrägzug zum Vergrößern der Reichweite des Hebezeuges ist nicht zulässig.
  • Bei Betonkübeln mit Standplatz muss der Arbeitnehmer mit PSA gegen Absturz gesichert sein, wenn Gefahr des Kippens bzw. Herabfallens besteht.
  • Wenn Gefahr von Einklemmen und Anstoßen bzw. herabfallenden Materialien besteht, ist ein Schutzdach vorzusehen.
  • Prüfplaketten des Betonkübels und der Ketten regelmäßig kontrollieren.

Betonieren mit Betonpumpe

  • Wenn ein SiGe-Plan erforderlich ist, sind die Tätigkeiten mit Betonpumpen darin zu berücksichtigen. Die sicherheitstechnischen Vorschriften für Zu-, Abfahrten und Arbeitsbereiche der Betonpumpe sind in der Baustellenordnung festzulegen.
  • Die Anweisungen des Betonpumpen-Maschinisten im Betonpumpen-Arbeitsbereich sind zu befolgen.
  • Der Sichtkontakt zwischen dem Betonpumpen-Maschinisten und dem Endschlauchführer ist zu gewährleisten. Wenn dies nicht möglich ist, ist die direkte Kommunikation ggf. durch einen Einweiser sicherzustellen.
  • Der Endschlauchführer ist von seinem Arbeitgeber über Handhabung und Gefahren der Endschlauchführung (insbes. sicherer Standplatz, Sicherheitsdatenblatt für Frischbeton usw.) zu unterweisen.

Zu-/Abfahrt Baustelle bzw. Aufstellungsort

  • Gesamtgewichtsbeschränkungen und Höhenbeschränkungen für die Zu- und Abfahrt sind dem Betonlieferanten bekannt zu geben.
  • Bei Fahrbeschränkungen (Fahrverboten, Einbahnen usw.) sind Genehmigungen bzw. Ausnahmeregelungen einzuholen.
  • Für die Baustellenein- und -ausfahrt und den Aufstellungsort im öffentlichen Verkehrsbereich sind falls erforderlich Genehmigungen einzuholen.
  • Die Bodenstabilität der Zu- und Abfahrt der Baustelle ist zu gewährleisten. Leitungen im Fahrbahnbereich sind stabil abzudecken.
  • Sicherheitsabstände zu Stromleitungen müssen eingehalten werden.
  • Der Betonpumpen-Maschinist ist auf Einbauten und frisch geschüttete Künetten hinzuweisen.
  • Bauseits verlegte Rohr- oder Schlauchleitungen sind axial zentriert anzuordnen und sicher zu befestigen. Kupplungen sind mit Sicherungssplinten zu sichern.
  • Bei Arbeiten näher als 3 m zu Rohr- oder Schlauchleitungen sind Kupplungen ausreichend stabil abzudecken.
  • Auf der Baustelle sind ausreichend Platz für die Betonpumpe (bei ausgefahrenen Stützen) und eine sichere Zufahrtsmöglichkeit für den Fahrmischer vorzusehen.
  • Die Aufstellungsfläche für die Betonpumpe muss weitgehend eben und waagrecht vorbereitet werden (max. Abweichung von der Horizontalen +/- 3°).
  • Die Aufstellung muss auf stabilem Untergrund in ausreichendem Abstand zur standfesten Geländekante sichergestellt sein.
  • Zusätzlich zu den Lastverteilungsplatten sind dem Untergrund entsprechend Kanthölzer (15 x 15 cm) gemäß Herstellerangaben zu verwenden.

Persönliche Schutzausrüstung

  • Der Endschlauchführer muss geeignete Arbeitskleidung (lange Hose, Jacke/langärmeliges Hemd) und persönliche Schutzausrüstung (Schutzhelm, -brille, -handschuhe, Warnweste und Sicherheitsschuhe oder -stiefel) tragen, damit der Kontakt mit Frischbeton vermieden wird.
  • Schutzhelm, eng anliegende Kleidung und Sicherheitsstiefel S5 mit Gamaschen.
  • Schutzhandschuhe gegen Verätzungen.
  • Schutzbrille.
  • Warnweste.
  • Ggf. Gehörschutz.
  • Geeignete Augenspülflasche bereithalten.
  • Zusätzlich bei Spritzbetonarbeiten:
    • Atemschutz mit Partikelfilter P2 gegen mineralischen Staub,
    • Gesichtsschutz (Schutzbrillen, Schutzschirme) gegen rückprallendes Spritzgut.

Verbotene Handlungen


 Vorschriften und Regeln

  • BauV (Bauarbeiterschutzverordnung) § 147
  • AM-VO (Arbeitsmittelverordnung)
  • AUVA-Information „Sicherer Einsatz von Betonpumpen“
  • Sicherheitshandbuch Förder- und Verteilermaschinen für Beton (VDMA)



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