Alkohol und Suchtmittel

Tatsachen

  • 5 % der österreichischen Gesamtbevölkerung sind alkoholkrank, weitere 12 % sind gefährdet.
  • In Österreich werden pro Jahr rund 2.500 Frauen und 7.500 Männer alkoholkrank.
  • Bei ungefähr 3,2 % der tödlichen Verkehrsunfälle wurde Alkoholkonsum als mögliche Ursache festgestellt.
  • Zahlreiche Arbeitsunfälle sind auf Alkohol-, Medikamenten- oder Suchtmittelmissbrauch zurückzuführen.
  • Besonders bei Dacharbeiten wirken sich bereits geringe Mengen sehr nachteilig auf das Gleichgewicht und Reaktionsvermögen aus.
  • Bei schweren oder tödlichen Unfällen wird meist eine Blutprobe genommen. Wird dabei Alkohol oder Suchtgift als Unfallursache festgestellt, muss der Versicherungsschutz versagt werden.

Grundregeln

  • Der Genuss alkoholischer Getränke und Suchtgifte während der Arbeitszeit ist verboten.
  • Arbeitnehmer, die sich in einem durch Alkohol, Arzneimittel oder Suchtgift beeinträchtigten Zustand befinden, dürfen die Bau-/ Arbeitsstelle nicht betreten.
  • Bei derartigen Beeinträchtigungen des Arbeitnehmers ist dieser von der Baustelle zu verweisen (Heimweg regeln).

Richtige Verhaltensweisen

  • Während der Arbeitszeit nur antialkoholische, durstlöschende Getränke zu sich nehmen.
  • Restalkohol/Beeinträchtigungen beachten.
  • Ausreichend Flüssigkeit zu sich nehmen.
  • Keine schweren Medikamente während der Arbeitszeit (mit Arzt Rücksprache halten).

Was tun bei Angetrunkenen/Beeinträchtigten

  • Folgende Maßnahmen sind zum Schutz der beeinträchtigten Person, der Kollegen und Führungskräfte erforderlich:
    • sofort einschreiten,
    • auffordern, die Arbeit niederzulegen,
    • aus dem Gefahrenbereich bringen,
    • vom Arbeitsplatz entfernen,
    • Heimweg regeln,
    • Betriebsrat verständigen.

 Vorschriften und Regeln

  • BauV (Bauarbeiterschutzverordnung) §§ 5, 156
  • AUVA-Merkblatt M 015 Vom Konsum zum Genuss



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