E 6.4
        
                
                Bauwinden
                    
                    
                
                - Hebeböcke (Bockwinden):
                - auf lastverteilende Unterlagen stellen;
- sicher verankern oder ballastieren, gegen unbefugtes Entfernen von Verankerung oder Ballast sichern;
- dreifache Nennlast als Standsicherheitsfaktor wählen.
- An den Ladestellen geeignete Absturzsicherungen vorsehen (z. B. schwenkbarer Schranken).
- Schwenkarmhebevorrichtungen in Wandöffnungen oder zwischen Decken unverschieblich verankern.
- Prüfungen durch eine fachkundige Person:
                - wiederkehrende Prüfung mindestens einmal jährlich;
- Aufstellungsüberprüfung auf jeder Baustelle, Vormerke über die Prüfungen führen (analog Kranbuch);
- festgestellte Mängel umgehend beheben.
 
                    
                 
                    
        
                
        
                
        
        
                
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