E 1.3
        
                
                Persönliche Schutzausrüstung
                    
                    
                
                - Die Sicherung im Arbeitskorb mit persönlicher Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA) ist verpflichtend, wenn sie durch den Hersteller in der Bedienungsanleitung oder durch den Arbeitgeber in der Gefährdungsbeurteilung (Evaluierung) vorgeschrieben wird.
 
                - Sicherheitsschuhe.
 
                - Helm mit Kinnriemen für Höhenarbeit.
 
                - Auffanggurt.
 
                - Höhensicherungsgerät:
 
                
                - Gesamtlänge max. 1,8 m,
 
                - Ausziehrichtung von unten nach oben,
 
                - kantengeprüft,
 
                - Stahlkarabiner,
 
                - Befestigung an Anschlagpunkten laut Bedienungsanleitung.
 
                
                - Die durch Arbeitsvorgänge eventuell erforderliche PSA (z. B. Schutzbrille, …).
 
                
                 
                    
                 
                    
     
                    
                
                 Weitere Hinweise
                
                - AUVA-Information Auswahl der geeigneten Hubarbeitsbühne
 
                - AUVA-Information Sicherer Umgang mit Ausleger-Schwenkarmbühnen
 
                - AUVA-Information Sicherer Umgang mit Senkrechthebebühnen
 
                - AUVA-Information Sicherer Umgang mit LKW-Bühnen
 
                - AUVA-Information Die richtige persönliche Schutzausrüstung
 
                - AUVA-Information Notfallkonzept für Hubarbeitsbühnen
 
                
                 
     
                    
                 
        
                
        
                
        
        
                
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