B 11
        
                
                Brandschutz
                Allgemeines
                    
                    
                
                - Brände lösen oft schwere Unfälle und große Sachschäden aus.
 
                - Schnelles und richtiges Handeln verringert erhebliche Verletzungen und Sachschäden.
 
                - An brandgefährdeten Arbeitsplätzen ist Rauchen und die Verwendung von offenem Feuer und Licht verboten. Durch deutlich sichtbare und dauerhafte Anschläge ist auf diese Verbote hinzuweisen.
 
                
                 
                    
                
                - Heißarbeiten sowie funkenbildende Arbeiten sind nur zulässig, wenn geeignete Maßnahmen getroffen wurden, durch die das Entstehen eines Brandes verhindert wird.
 
                - Leicht brennbare Materialien dürfen auf Arbeitsplätzen nur in solchen Mengen vorhanden sein, um das Entstehen eines Brandherdes oder das rasche Ausbreiten eines Brandes zu verhindern.
 
                - Flucht- und Verkehrswege müssen im Brandfall sicher benutzbar sein.
 
                
                 
            
                
                 
                Brandklassen
                    
                Empfohlene Ausrüstung der Baustelle mit Handfeuerlöschern
                    
        
                
        
                
        
        
                
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