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B 3.5


  • Künettenverbau/Baugrubensicherung
    • Verbauart/Böschungswinkel festlegen
    • Verbaumaterial beschaffen
    • Ein- und Ausbau überwachen
    • Arbeitsraumbreiten einhalten
    • Sicherheitsabstände einhalten
  • Absturzgefahr
    • Absturzkanten feststellen und sichern
    • Sicherungsart festlegen
    • bei Verwendung von persönlicher Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA) klare Unterweisung geben, z. B. Anschlagpunkt und Aufsicht festlegen
    • Berge- und Rettungsmaßnahmen festlegen
  • Beleuchtung
    • alle Arbeitsplätze und Verkehrswege ausreichend beleuchten, z. B. in Kellern, Schächten, Kanälen, Dachböden, unter Tage, auch morgens und abends im Winter
    • Notbeleuchtung (Fluchtwege)
  • Unterweisung der Beschäftigten über Gefahren für Sicherheit und Gesundheit, insbesondere:
    • über die Besonderheiten der Baustelle
    • über Gefährdung durch Neben- bzw. Subunternehmer
    • über Gefährdung durch aufrechten Betrieb
    • bei neuen Arbeitsmethoden/-techniken
    • bei Arbeiten mit besonderer Gefährdung (z. B. Lärm, Vibrationen, Explosionsgefahr)
    • nach Unfällen oder sonstigen Zwischenfällen
    • zumindest aber einmal im Kalenderjahr

    Die Unterweisung hat durch geeignete Personen und erforderlichenfalls schriftlich zu erfolgen. (siehe Kap. B 2) Arbeitnehmer, die der deutschen Sprache nicht hinreichend mächtig sind, müssen in einer für sie verständlichen Form (Video, Bild, Demonstration) unterwiesen werden.

Unterweisungshilfen

  • DVD „Am Bau“ inkl. Bonus-DVD „Sicheres Bauen“.
    Bezug: www.eval.at
  • DVD „Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit, Version 5.0“
    Bezug: www.eval.at
  • Fachvorträge, videounterstützte Schulung und Beratung für Arbeitnehmer und Führungskräfte durch die Schulungsabteilung der AUVA, siehe:
    auvkurs.at/portal/
    auvkurs.at/portal/KursSuche
  • Weitere Unterweisungshilfen:
    • ÖBEV – Österreichische Bauevaluierungssoftware, www.bauevaluierung.at;
    • SiGe-Plan
    • Unterlage für spätere Arbeiten

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