Arbeiten mit Quarzfeinstaub

Risiken von Staub

  • Staub ist allgegenwärtig und stellt eine Gefahr für die Gesundheit dar. Jeder Staub kann bei hohen Belastungen zu Erkrankungen führen.
  • Alle auf Baustellen und auswärtigen Arbeitsstellen tätigen Personen, aber auch Bauherren, Auftraggeber, Planer, Baustoffhersteller, Baumaschinen- und Gerätehersteller, Baugerätehändler und -verleiher sowie Baubetriebe sind auf Gesundheitsgefährdungen durch Stäube aufmerksam zu machen.

Quarzstaub und Quarzfeinstaub

  • Wenn bei Arbeitsvorgängen auf Baustellen Staub entsteht (z.B. beim Bohren, Schneiden, Fräsen oder Kehren), handelt es sich zumeist um Mischstaub. Wenn im bearbeiteten Material, z.B. in den Zuschlagsmaterialien, auch Quarzgestein enthalten ist, wird dieser Staub auch Quarzstaub enthalten. Quarzstaub kann zu Silikose (auch „Quarzstaublunge“) führen und Lungenkrebs kann entstehen. Die daraus resultierenden Erkrankungen treten oft erst nach Jahrzehnten auf.
  • Im Jahr 2020 wird in Österreich eine Novelle der EU-Richtlinie für krebserzeugende Arbeitsstoffe umgesetzt. Quarzfeinstaub wird in allen Mitgliedsstaaten der EU als „krebserzeugender Arbeitsstoff“ eingestuft. Diese Novellierung wird in Österreich in der Grenzwerteverordnung (GKV) umgesetzt.

Quarzgehalte

  • Granit: ca. 30 – 40 %
  • Sandstein Quarzite: ca. 50 – 90 %
  • Marmor/Kalkstein: ca. 1 – 2 %
  • Beton, Kalksandstein: ca. 25 – 60 %
  • Mauerziegel: ca. 5 – 15 % Porenbetonsteine bis zu ca. 30 %
  • Quarz Composit: ca. 90 % (z. B. Küchenarbeitsplatten)

Branchenlösung für den Bau

  • Durch die Umsetzung der EU-Richtlinie wird in Österreich ein neuer Grenzwert für Quarzfeinstaub eingeführt. Für die praktische Umsetzung der neuen Vorgaben wurde auf der Grundlage von Baustellen-Messungen der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft in Deutschland (BG Bau) eine Branchenlösung für den Baubereich entwickelt. Diese Branchenlösung basiert auf einer Best-Practice-Liste von Arbeitsverfahren am Bau, bei denen typischerweise Staub entsteht.
  • In der folgenden Tabelle werden in der ersten Spalte die wichtigsten Arbeitsverfahren aufgelistet, bei denen Quarzfeinstaub entstehen kann. In den folgenden vier Spalten erfolgt eine Abstufung entsprechend der Hierarchie der Schutzmaßnahmen nach dem STOP-Prinzip ( Substitution, d.h. Ersatz, Technische Maßnahmen, Organisatorische Maßnahmen, Personenbezogene Maßnahmen – kollektive Schutzmaßnahmen vor persönlichen Schutzmaßnahmen)

Hinweise zur Tabelle

  • Angeführt sind Tätigkeiten mit den entsprechenden Schutzmaßnahmen, die zurzeit als branchenüblich im Sinne guter Praxis angewendet werden.
  • In den Spalten „Gute Praxis + +“ (grün) bis „Schlechte Praxis - -“ (rot) wird angegeben, welchen Expositionen die Beschäftigten bei Ausübung der Tätigkeit ja nach Arbeitsweise ausgesetzt sind. Links stehen die weniger staubbelasteten Arbeitsweisen, rechts Arbeitsweisen mit den höchsten Belastungen
    • Grün: Arbeitsweisen, bei denen die Expositionen unter den Grenzwerten (MAK) für A-Staub (< 5 mg/m³) und E-Staub (< 10 mg/m³) sowie des Grenzwertes für Quarzfeinstaub gemäß Grenzwerteverordnung (GKV) liegen. Es sind ggf. Messungen zur Bestätigung erforderlich
    • Rot: Arbeitsweisen, bei denen die Expositionen mindestens einer Staubfraktionen oberhalb der Grenzwerte liegen. Dabei wird von einem quarzhaltigen Material ausgegangen.
    • Hellrot und hellgrün: Arbeitsweisen, die in ihrer Schutzwirkung zwischen „grün“ und „rot“ einzuordnen sind und bei denen noch zusätzlich Maßnahmen, wie PSA, zu setzen wären, oder nicht genügend Messungen vorliegen
  • Da bei Bauarbeiten generell mit dem Auftreten einzelner staubrelevanter Tätigkeiten über den Grenzwerten zu rechnen ist, ist bei Staubentwicklung immer Atemschutz zur Verfügung zu stellen. Bei den in der Tabelle rot hinterlegten Arbeitsweisen ist Atemschutz gemäß PSA-Verordnung zu verwenden.

 Hinweis


 Vorschriften und Regeln

  • GKV (Grenzwerteverordnung)
  • PSA-V (Verordnung Persönliche Schutzausrüstung)
  • AUVA-Merkblatt M.plus 340.6 Krebserzeugende Arbeitsstoffe auf Baustellen



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