Lagerung

Grundsätze für Lagerungen

  • Transport- und Fluchtwege immer freihalten.
  • Regale müssen gegen Umkippen gesichert werden, gegebenenfalls mit der Wand oder dem Boden verschrauben.
  • Kennzeichnung und Tragkraft der Regale beachten.
  • Schwere Gegenstände möglichst in Bodennähe lagern.
  • Beschädigte Fußböden reparieren.
  • Nur einwandfreie Leitern und Aufstiegshilfen verwenden.
  • Reststücke, Verpackungsmaterial usw. sofort in den dafür vorgesehenen Sammelboxen entsorgen.
  • Keine brennbaren Stoffe bei Lagerungen über Kopf, über Fluchtwegen und Durchgängen.
  • Kaputte Paletten entsorgen.


 Hinweis

Sauberkeit und Ordnung am Arbeitsplatz und im Lager schützen nicht nur vor Unfällen, sie erhöhen auch die Produktivität.

Lager für Werkstoffe

  • Senkrechte Lagerungen vermeiden bzw. senkrecht gelagerte Werkstoffe gegen Umfallen sichern.
  • Schwere oder unhandliche Werkstücke zu zweit tragen.
  • Bei Bedarf Hebehilfen einsetzen.

Lager für Werkzeuge

  • Handwerkzeuge gehören in den Werkzeugkasten oder in die Werkzeuglade der Werkbank, und nicht in die Kleidung.
  • Nur scharfes Werkzeug in den Werkzeugkasten geben. Werkzeug, das geschärft werden muss, dem Zuständigen aushändigen bzw. nachschärfen.

Lager für gefährliche Arbeitsstoffe

  • Räume und Bereiche sind nach der Kennzeichnungsverordnung (KennV) zu bezeichnen.
  • Für ausreichende Belüftung des Lagers sorgen.
  • Lüftungsöffnungen im Lager nicht verstellen.
  • Am Arbeitsplatz darf nur die unbedingt benötigte Menge, maximal aber der Tagesbedarf gelagert werden.
  • Gefährliche Arbeitsstoffe sofort nach der Anlieferung in die Lagerräume geben.
  • Alle Behälter müssen so gekennzeichnet werden, dass Inhalt und Gefahren klar erkennbar sind. Die Aufbewahrung in Getränkeflaschen ist verboten.
  • Ätzende Flüssigkeiten nicht über Augenhöhe lagern.
  • Die Tür zum Lacklager muss immer geschlossen sein.
  • Gebinde sofort nach der Entnahme wieder verschließen.
  • Verschüttete Chemikalien sofort fachgerecht entsorgen.
  • Bei Haut- oder Augenkontakt sofort mit viel reinem Wasser ausspülen, Arzt aufsuchen.

 Vorschriften und Regeln

  • KennV (Kennzeichnungsverordnung)
  • Erlass zur KennV des ZAI
  • AUVA-Merkblatt M 330 Lagerung von gefährlichen Arbeitsstoffen



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