Unterfangungen

Allgemeines

  • Unterfangungen von Fundamenten sind immer dann erforderlich, wenn neu zu errichtende Gebäude tiefer gegründet werden sollen als die Nachbarbebauung.
  • Spezielle Unterfangungsverfahren, wie z. B. Injektion, Baugrundvereisung oder Bohrpfahlwände, erfordern Standsicherheitsnachweise der bestehenden Gebäudeteile für alle Bauzustände.

Ausführung

  • Bautechnische Unterlagen
    über vorhandenes und geplantes Gebäude und über den Baugrund beschaffen.
  • Bauvorbereitung treffen mit
    • Erkundung des Baugrunds, der bestehenden baulichen Anlagen und der im Baugrund wirkenden Kräfte durch eine fachkundige Person;
    • Beweissicherung, z. B. durch Fotos, Gipsmarken, Nivellement;
    • Sicherung der bestehenden Gebäude – Aufnahme der horizontalen Kräfte.
    • Eine Statik für den Endzustand der Unterfangung und für die Bauzustände ist erforderlich.
    • Festlegung der einzelnen Arbeitsschritte in einem Arbeitsplan.
  • Baudurchführung
    • Auf Grundwasser achten.
    • Gegen Grundbruchgefahr zunächst Erdblock stehen lassen.
    • Erdblock im Zuge der Unterfangung nur abschnittsweise durch Stichgräben oder Schächte abtragen.

 Vorschriften und Regeln

  • BauV (Bauarbeiterschutzverordnung) §§ 12 und 48
  • AUVA-Merkblatt M.plus 211.1 Sicherheits-Charta – Acht Regeln für mehr Sicherheit im Tiefbau
  • AUVA-Merkblatt M 223.1 Erdarbeiten – Gruben, Gräben, Künetten



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