Künettenverbau

Allgemeine Forderungen

  • Senkrechte Künettenwände.
  • Beidseitig lastfreier Schutzstreifen mindestens 50 cm.
  • Ungesicherte Künettenwände nicht durch Baugeräte und Fahrzeuge belasten.
  • Künetten mit ungesicherten Wänden nicht betreten.
  • Zufluss von Oberflächenwasser verhindern.
  • Sich nicht an ungesicherten Künettenwänden aufhalten (weder oben noch unten).

Der Verbau

  • Der Verbau muss für die anstehende Bodenart geeignet sein.
  • Er muss die auftretende Erddruckbelastung aufnehmen können.
  • Er muss nach der ungünstigsten Beanspruchung bemessen werden.
  • Er muss in allen Bauzuständen (Einbau und Rückbau) standsicher sein.
  • Er muss ausreichend dicht sein und von der Künettensohle bis mindestens 5 cm über die Geländeoberkante reichen.
  • Er muss ganzflächig am Erdreich anliegen und einwandfrei hinterfüllt sein (keine Hohlräume).
  • Die Künette muss über Leitern o. Ä. begangen werden können.

Verbaugeräte (Beispiele)

Voraussetzungen für den Einsatz von Verbaugeräten

  • Verwendungsanleitung des Herstellers beachten (Tragfähigkeit bei verschiedenen Künettenbreiten und -tiefen, Montage).
  • Belastung ermitteln, z. B. aus Erddruck oder Gebäuden, und mit der Belastbarkeit des Verbaugerätes vergleichen.
  • Keine ausfließenden Böden.

Einzelheiten des Verbaus

  • Beim Übereinanderstellen Verbaugeräte miteinander verbinden.
  • Überstand über Geländeoberkante mindestens 5 cm.
  • Mindestverbaulänge: Rohrlänge + je 1,0 m vorne und hinten.
  • Verbaugeräte grundsätzlich nicht durch den Graben ziehen.
  • Verbaugeräte dürfen nicht einzeln eingesetzt werden.

    Ausnahme:
    Schachtverbau mit Stirnwandsicherung.

Sprenger

  • Stirnwandverbau nicht auf Sprenger abstützen.
  • Auf Sprenger keine Lasten ablegen.
  • Beschädigte oder verformte Sprenger erneuern.
  • Sprenger dürfen als Aufstieg nicht benützt werden.

Rückbau und Transport

  • Bagger und Anschlagmittel müssen ausreichend tragfähig sein.
  • Rückbau nur im Wechsel mit der Verfüllung.
  • Nicht an den Sprenger anschlagen.
  • Verbaueinheiten sicher ablegen, gegen Kippen sichern.

Herkömmlicher Verbau

  • Waagrechter oder senkrechter Verbau aus Pfosten oder Kanaldielen.
  • Sprenger: Stahlstreben oder Rundhölzer, am Zopfende mind. ø 10 cm, oder Kanthölzer, 10 x 10 cm, gegen Herabfallen sichern.
  • Pfosten: mindestens 5 cm stark, besäumt, vollkantig.

Waagrechter Verbau

  • Böden müssen mindestens auf der Höhe einer Pfostenbreite vorübergehend standfest sein.
  • Das Einbringen des Verbaus darf hinter dem Aushub
    • bei nicht bindigen oder weichen bindigen Böden nur um maximal 25 cm,
    • bei steifen oder halbfesten bindigen Böden höchstens um 50 cm
    zurückbleiben.
  • Dies gilt sinngemäß für den Rückbau des Verbaus und beim Verfüllen.

Lotrechter Verbau

  • Der Verbau mit lotrechten Kanaldielen oder Pfosten darf hinter dem Aushub
    • bei steifen oder halbfesten bindigen Böden höchstens um 50 cm, und dies auf eine Länge von nicht mehr als 5,0 m,
    • bei nicht bindigen oder weichen bindigen Böden höchstens um 25 cm, und dies auf eine Länge von höchstens drei Dielen-/Pfostenbreiten, zurückbleiben.
  • Werden in Gräben oder Künetten Rohre verlegt, muss neben den Rohren ausreichend Raum zur Verrichtung der erforderlichen Arbeiten vorhanden sein (siehe Kap. D 5.2). Dabei ist, insbesondere beim lotrechten Verbau, die Breite der Aufsetzer zu berücksichtigen.


 Vorschriften und Regeln

  • BauV (Bauarbeiterschutzverordnung) 6. Abschnitt
  • ÖNORM EN 16907-3: Ausführung von Erdarbeiten
  • AUVA-Merkblatt M.plus 211.1 Sicherheits-Charta – Acht Regeln für mehr Sicherheit im Tiefbau
  • AUVA-Merkblatt M 223.1 Erdarbeiten – Gruben, Gräben, Künetten



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