Persönliche Schutzausrüstung gegen Ertrinken und Versinken

Allgemeines

  • Bei allen Arbeiten an, in oder über Gewässern besteht die Gefahr des Ertrinkens.
  • Durch Verletzungen vor oder während eines Sturzes, durch Unterkühlung des Körpers, durch starke Strömung oder durch gefährliche Strudel ist es auch guten Schwimmern nicht möglich, sich lange über Wasser zu halten.
  • Das kräftezehrende Schwimmen in Arbeitskleidung wird immer unterschätzt.
  • Es muss geeignete persönliche Schutzausrüstungen zum Schutz gegen Ertrinken (Rettungs-, Schwimmwesten, Schwimmhilfen) sowie Rettungsausrüstung (z. B. Rettungsringe, Seile, Wurfleinen oder Haken, erforderlichenfalls auch Fangnetze oder Boote) bereitgestellt sein. Unterwiesene und geübte Personen müssen einsatzbereit anwesend sein.
  • Die Bewertung und Auswahl von Rettungsmitteln gegen Ertrinken erfolgt nach dem jeweiligen Einsatzbereich.

Rettungswesten

  • Bei der Auswahl der Rettungsweste ist auf das höchst zugelassene Körpergewicht für die Rettungsweste, den Auftrieb der Arbeitskleidung und Bedingungen wie stehendes oder fließendes Gewässer etc. zu achten.
  • Automatisch aufblasbare Rettungswesten benutzen. Der Aufblasvorgang wird beim Eintauchen in Flüssigkeiten ausgelöst ohne dass der Benutzer tätig werden muss.
  • Handhabung und das richtige Verhalten bei Unfällen sind zu unterweisen. Mindestens 1x jährlich sind Übungen durchzuführen.
  • Über die Unterweisungen und Übungen sind Vormerke zu führen.
  • Die Herstellerangaben sind zu beachten.

Prüfung und Kennzeichnung

  • Baumusterprüfung durch anerkannte Prüf- und Zertifizierungsstelle.
  • CE-Zeichen und Konformitätserklärung des Herstellers/Importeurs.

Innerbetriebliche Festlegung

  • Der Arbeitgeber hat für den Einsatz der PSA gegen Ertrinken eine Betriebsanweisung zu erstellen.
  • Die Wartungsintervalle nach Herstellerangaben sind einzuhalten.
  • Der Unternehmer hat innerbetriebliche Festlegungen zu treffen über
    • Instandhaltung,
    • Wartung,
    • Reinigung,
    • Aufbewahrung,
    • Prüfungen.

Rettungsausrüstung

  • Rettungsmittel müssen ständig vorhanden und einsatzbereit sein.
  • Rettungsringe ohne Leine sind ungeeignet.
  • Stehendes Wasser
    • Rettungsring mit Leine,
    • Rettungsstange,
    • Rettungshaken.
  • Fließendes Wasser
    • Ruderboot,
    • dazu Rettungsring mit Leine,
    • Rettungsstange,
    • Rettungshaken.
  • Stark strömendes Wasser
    • Motorboot während der Arbeitsdurchführung besetzt und in Betrieb,
    • dazu Rettungsring mit Leine,
    • Rettungsstange,
    • Rettungshaken.

Rettungs- und Erste-Hilfe-Maßnahmen

  • Eine ausreichende Personenanzahl ist in der Durchführung von Schutz- und Rettungsmaßnahmen zu unterweisen.
  • Mindestens eine Person muss Kenntnisse über die erforderlichen Rettungsmaßnahmen bei Herz- oder Atemstillstand haben.
  • Unmittelbar nach der Bergung lebensrettende Sofortmaßnahmen durchführen.
  • Maßnahmen gegen Unterkühlung einleiten (z. B. in eine Decke hüllen).
  • Unterkühlte Personen dürfen auf keinen Fall Alkohol trinken, weil dieser die Wärmeabgabe steigert.

 Vorschriften und Regeln

  • ASchG (ArbeitnehmerInnenschutzgesetz) §§ 69, 70
  • PSA-V (Verordnung Persönliche Schutzausrüstung) § 14
  • BauV (Bauarbeiterschutzverordnung) §§ 106,107



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