Hautschutz/Sonnenschutz

HAUTSCHUTZ

Allgemeines

  • Schutz, Reinigung und Pflege der Haut sind die wichtigsten Voraussetzungen zur Erhaltung ihrer Funktionsfähigkeit.
  • Bei Auswahl geeigneter Produkte und Erstellung eines Hautschutzplanes berät der Arbeitsmediziner oder die Sicherheitsfachkraft.
  • Durch die Hautschutzcreme wird
    • der direkte Kontakt zwischen Haut und Arbeitsstoffen verhindert oder abgeschwächt,
    • die natürliche Abwehrkraft der Haut unterstützt und verstärkt,
    • die Hautreinigung erleichtert.
  • Die Hautschutzcreme ist auf die saubere und trockene Haut vor Arbeitsbeginn (auch nach den Pausen) aufzutragen.
  • Die Hautschutzcreme muss für die jeweilige Hautgefährdung speziell geeignet sein, z. B. für Umgang mit alkalischen, wässrigen Stoffen oder Ölen oder Kunststoffen (vor der Aushärtung).
  • Bei langer Tragedauer von Handschuhen ist ebenfalls eine Hautschutzcreme erforderlich.
  • Bei Arbeiten in direkter Sonneneinstrahlung geeignete Bekleidung mit entsprechendem UV-Schutzfaktor tragen und den Nacken schützen.
  • Bei Arbeiten im Freien ist gegen die UV-Strahlung geeigneter Sonnenschutz auf alle freien Hautstellen aufzutragen.

Hautreinigung

  • Möglichst schonende, rückfettende Flüssigseifen oder Pasten verwenden.
  • Keine Hautreinigungsmittel verwenden, die Sand, scharfkantige Beimengungen, Lösungsmittel zur Reinigungsverstärkung enthalten oder zu alkalisch (pH > 7) sind.

Hautpflege

  • Bei jedem Waschen wird neben dem Schmutzentfernen die Haut etwas entfettet. Deshalb muss sie bei Arbeitsende durch Einfetten gepflegt werden.
  • Nach jedem Waschen Handrücken, Fingerzwischenräume und Nagelbette gut eincremen.
  • Sinnvoll und wichtig: Unter Schutzhandschuhen Hände mit Hautschutzcreme eincremen (Schweißschädigung geringer).

Verstärktes Auftreten von UV-Strahlung

  • Monate April bis September (Achtung: Ende April gleich hohe Belastung wie Mitte August).
  • Zwischen 11 und 15 Uhr, auch bei bedecktem Himmel.
  • In der Nähe von reflektierenden Oberflächen (z. B. Blechdächern, Wasser, Kiesflächen, Bitukies).
  • In den Bergen.

Eigenschutzzeiten je nach Hauttyp

Persönliche Sonnenschutzmaßnahmen

  • Möglichst viel Haut bedecken (Kleidung, Kopfbedeckung, Nackenschutz).
  • Arbeitskleidung mit UV-Schutz.
  • Reichlich Wasser trinken.
  • Unbedeckte Körperregionen mit Sonnenschutzmittel eincremen.
  • Sonnenschutzbrille tragen.

Richtiges Eincremen

  • Sonnenschutzmittel mit ausreichendem Sonnenschutzfaktor verwenden (je heller der Hauttyp, umso höher soll der Schutzfaktor sein).
  • Sonnenschutzmittel gleichmäßig auftragen; exponierte Stellen wie Nasenrücken, Stirn, Ohren, Nacken und Lippen besonders sorgfältig eincremen!
  • Rechtzeitig eincremen – Wirkung setzt erst eine halbe Stunde später ein.
  • Bei Schwitzen: Nachcremen nicht vergessen.

 Weitere Hinweise


 Vorschriften und Regeln

  • PSA-V (Verordnung Persönliche Schutzausrüstung) § 13
  • AStV (Arbeitsstättenverordnung) § 34
  • ASchG (ArbeitnehmerInnenschutzgesetz) §§ 66, 69 +70
  • AUVA-Merkblatt M 013 UV-Strahlung und Arbeiten im Freien



PDF Ansicht


Copyright 2023 | Bundesinnung Bau | Wirtschaftskammer Österreich