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D 25.2


Transport

  • Lagerung am Ort der Demontage so, dass Staubentwicklung vermieden wird.
  • Verschließen von Mulden und Containern mit staubdichten Abdeckungen und gekennzeichnet nach KennV (Kennzeichnungsverordnung).
  • Folieren der ausgebauten Elemente.

Deponierung

  • Vorgaben der Deponie auf Grund der Deponieverordnung beachten.
  • Trennen von anderen Restmassen.

 Achtung

  • Asbestarbeiten sind vor Beginn dem zuständigen Arbeitsinspektorat zu melden! Davon ausgenommen sind Asbestarbeiten, wenn es sich um gelegentliche Arbeiten mit geringer Exposition handelt (max. 10.000 F/m³). Siehe auch § 22 GKV 2025

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