D 25.2
Transport
- Lagerung am Ort der Demontage so, dass Staubentwicklung vermieden wird.
- Verschließen von Mulden und Containern mit staubdichten Abdeckungen und gekennzeichnet nach KennV (Kennzeichnungsverordnung).
- Folieren der ausgebauten Elemente.
Deponierung
- Vorgaben der Deponie auf Grund der Deponieverordnung beachten.
- Trennen von anderen Restmassen.
Achtung
- Asbestarbeiten sind vor Beginn dem zuständigen Arbeitsinspektorat zu melden! Davon ausgenommen sind Asbestarbeiten, wenn es sich um gelegentliche Arbeiten mit geringer Exposition handelt (max. 10.000 F/m³). Siehe auch § 22 GKV 2025
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