B 3.2
        
                
                Arbeitsvorbereitung und Gefahrenevaluierung
                    
                    
                
                - Koordination der Bauleistungen
                - dem Bauherrn/Projektleiter
- dem Baustellenkoordinator
- Arge-Partnern
- Sub-Unternehmern
- Fremdfirmen/Selbstständigen
Hinweis: Leistungen für die Arbeitssicherheit vertraglich regeln!
                - Schwierige, komplizierte Arbeitsabläufe
                - sicherheitstechnisch vorausplanen
- schriftliche Arbeitsanweisungen geben
- Ablauf- und Montageanleitung anfertigen
- Gefährdungen zu erwarten? Z. B. durch
                - gefährliche Arbeitsstoffe
- gesundheitsschädliche Stoffe
- leicht entzündbare Stoffe
- Sprengstoff
- giftige Gase oder Dämpfe
- Staub
 
                    
                
                - Besondere Schutzmaßnahmen für
                - Anrainer, Verkehrsteilnehmer
- Objektnutzer, Betriebsangehörige
- Gewässer/Pflanzen
- Wasserschutz-/Naturschutzgebiet
- Wohngebiet (Lärmschutz)
- Lawinen-/Hochwassergebiete
- Hochspannungsleitungen
- bestehende bauliche Anlagen, Leitungen
- Deponie-/Altlastenbereich
- Entsorgung der Baustelle
                - nicht gefährliche Abfälle
- gefährliche Abfälle
- Verpackungen
- Notfall-Planung für Großbaustellen, schwer erreichbare Arbeitsplätze usw.
                - Alarmplan (Warnsystem für alle Mitarbeiter, Meldung)
- Rettungsplan
- Fluchtwegplan
- Brandschutzplan
 
                 
        
                
        
                
        
        
                
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